
Das von der Stadtzürcher Stimmbevölkerung deutlich angenommene «VBZ-Abo für 365 Franken» wird deutlich teurer und später kommen als ursprünglich erwartet. Der Stadtrat beziffert die jährlichen Kosten für das vergünstigte Jahresabonnement inzwischen auf 195 Millionen Franken. Während im Abstimmungskampf noch von rund 140 Millionen Franken pro Jahr die Rede war, geht die Exekutive nun von einer höheren Belastung für die Stadtkasse aus – auch weil eine «volle Nutzungsquote» in den neuen Berechnungen berücksichtigt und das erwartete Bevölkerungswachstum eingepreist wird.
Die Vorlage sieht vor, dass alle in der Stadt Zürich wohnhaften Personen ein Jahresabo für Tram und Bus – respektive ein entsprechendes Verbunds- oder Generalabonnement – für 365 Franken beziehen können. Der Rabatt gegenüber den heutigen Preisen liegt bei rund 400 Franken pro Jahr. Politisches Ziel der von der SP lancierten Initiative ist es, mehr Menschen zum Umstieg auf den öffentlichen Verkehr zu bewegen und gleichzeitig die finanzielle Belastung der Haushalte zu senken. Die Umsetzung soll über einen Rabatt auf bestehenden Jahresabonnements und Generalabonnements erfolgen.
Trotz dieses eindeutigen Auftrags aus der Volksabstimmung plant der Stadtrat eine finanzielle Notbremse. Sollte die Stadt im Vorjahr ein Defizit von mehr als 100 Millionen Franken ausweisen, will sich die Exekutive die Kompetenz sichern, die Vergünstigung auf das Jahresabonnement zu halbieren. In einer solchen Situation würden die Abo-Beiträge also entsprechend steigen. Der Rabatt soll zudem so ausgestaltet werden, dass garantiert jede anspruchsberechtigte Person in der Stadt Zürich davon profitieren kann, solange die finanzielle Lage dies zulässt.
Operativ rückt die Einführung des sogenannten Ein-Franken-pro-Tag-Abos damit zeitlich nach hinten. Laut Stadtrat ist ein Start frühestens im Frühling 2028 realistisch. Grund dafür sind die deutlich höheren Kosten und der damit verbundene politische Prozess: Zunächst muss die Umsetzungsvorlage durch den Gemeinderat, anschliessend kommt sie erneut vors Stimmvolk. Ob und in welcher Form das vergünstigte Jahresabo am Ende tatsächlich eingeführt wird, ist damit offen und hängt sowohl von den Entscheidungen des Parlaments und der Bevölkerung als auch von der Entwicklung der Stadtfinanzen ab.

Der bewaffnete Juwelenraub im Wiener Museum für angewandte Kunst (MAK) vom 27. August ist nach Einschätzung externer Fachleute nicht auf Versäumnisse der Institution zurückzuführen. Ein 34 Seiten umfassendes Gutachten des Sicherheitsconsulting-Unternehmens LifeLine's kommt zu dem Schluss, dass das Haus sowohl bei den technischen Sicherheitsvorkehrungen als auch beim operativen Vorgehen während des Überfalls und im anschließenden Krisenmanagement korrekt gehandelt hat. Die zentrale Frage, ob das Ereignis sicherheitstechnisch und organisatorisch adäquat bewältigt wurde, beantworten die Gutachter mit einem „klaren Ja“.
Im Fokus der Untersuchung stand die Ausstellung „Glanzstücke. Van Cleef & Arpels High Jewelry x Masterpieces from the MAK Collection“, in deren Juwelenraum zwei bewaffnete Täter mitten am Nachmittag eine Vitrine einschlugen und mit einem historischen Diamantcollier flüchteten. Laut Bericht waren alle mit den Vertragspartnern vereinbarten Sicherheitsstandards und Normen erfüllt. Dazu zählten unter anderem der Einsatz von 185 Videokameras, einer dreistelligen Zahl von Alarmsensoren, speziellem Sicherheitsglas sowie geschultem Sicherheitspersonal. Der nach der Tat eingeführte Einsatz von Metalldetektoren war laut Gutachten zuvor weder verlangt noch durch bestehende Standards vorgesehen.
Besonders hervor hebt der Bericht die bewusste Entscheidung für den Vorrang des Personenschutzes vor dem Objektschutz. Aus diesem Grund verzichtete das Museum auf laute Alarmsignale während der Öffnungszeiten und auf bewaffnete Sicherheitskräfte im Ausstellungsbereich. Die direkte Alarmierung von Polizei und hauseigener Sicherheitszentrale wurde den Angaben zufolge um 14:01:22 Uhr ausgelöst und habe „optimal und effizient“ funktioniert. Auch das Verhalten der anwesenden Securitas-Mitarbeitenden wird positiv bewertet: Sie hätten eine unmittelbare Konfrontation mit den bewaffneten Tätern und damit das Risiko einer Eskalation, etwa durch Panik oder mögliche Geiselnahmen, vermieden.
Die Gutachter kommen insgesamt zu dem Befund, dass ein von professionellen Tätern geplanter und durchgeführter Raub unter regulären Öffnungsbedingungen mit „vernünftigen Mitteln“ nicht vollständig zu verhindern gewesen sei – selbst bei Einsatz moderner Überwachungstechnik und etablierter Sicherheitsprotokolle. Aus ihrer Sicht bestätigt der Fall eine bekannte Grenze musealer Schutzkonzepte: Absolute Sicherheit wäre nur um den Preis massiver Einschränkungen der Bewegungsfreiheit von Besucherinnen und Besuchern zu erreichen, formuliert das Gutachten sinngemäß. Das MAK wird damit für den konkreten Vorfall entlastet, auch wenn der spektakuläre Coup die Debatte über Sicherheitsstandards in Ausstellungshäusern neu anheizen dürfte.