Ärztekammer kritisiert Diagnose-Codierung und Kurs der Regierung bei Wahlärzten

26.03.2026


Die Österreichische Ärztekammer (ÖÄK) verschärft im Konflikt um die Zukunft der Wahlärzte den Ton gegenüber der Politik. Kammerpräsident Johannes Steinhart sprach von einem „Dauerangriff auf die Wahlärzte“ und wandte sich gegen Überlegungen von Gesundheitsministerin Korinna Schumann (SPÖ), Honorare zu deckeln und Wahlärzte stärker zu Kassenleistungen zu verpflichten. Statt Druck brauche es eine Attraktivierung des Kassensystems, betonte Steinhart bei einer Pressekonferenz in Wien.

Vizepräsident Edgar Wutscher machte deutlich, dass aus Sicht der Ärzteschaft nicht die Wahlärzte für unbesetzte Kassenstellen verantwortlich seien, sondern die mangelnde Attraktivität der Kassenmedizin. Viele Medizinerinnen und Mediziner entschieden sich für das Wahlarztsystem, weil Arbeits- und Rahmenbedingungen im Kassensystem nicht zu ihren Lebensrealitäten passten. Als Beispiel nannte Wutscher die Situation in unterversorgten Regionen, in denen Spitalsärzte zwar zusätzlich tätig sein wollten, von der Sozialversicherung aber keine kassenärztliche Tätigkeit genehmigt bekämen und daher nur als Wahlärzte ordinieren könnten.

Steinhart und Wutscher stellten dem von der Politik diskutierten Instrumentarium von Honorarobergrenzen und Verpflichtungen ein Bündel an Strukturmaßnahmen gegenüber. Kassenpraxen müssten so gestaltet werden, dass sie eine „Magnetwirkung“ für junge Ärztinnen und Ärzte entfalten, forderte Steinhart. Die ÖÄK verweist auf Teilzeitmodelle, flexiblere Öffnungszeiten und „zukunftsorientierte“ Kassenverträge als Hebel, um den öffentlichen Bereich zu stärken, ohne ein funktionierendes Wahlarztsystem einzuschränken.

Scharf kritisierte die Kammer das aus ihrer Sicht zunehmende Element des Zwangs in der Gesundheitspolitik – sowohl gegenüber Wahlärzten als auch gegenüber Medizinabsolventen, etwa bei Überlegungen zu verpflichtenden Arbeitsdiensten. „Wir sind ein freier Beruf“, sagte Steinhart. Patientinnen und Patienten hätten Anspruch darauf, von Ärztinnen und Ärzten behandelt zu werden, die nicht unter ökonomischem Druck oder politischem Zwang stünden. Die Ärzteschaft wiederum habe das Recht, ohne Zwangsverpflichtungen durch die Politik arbeiten zu können. Neben den Wahlarzt-Plänen bezeichnete die ÖÄK auch die verpflichtende Diagnose-Codierung ab Jahresmitte einmal mehr als problematisch.

Unterstützung kam aus der Kurie der niedergelassenen Ärzte. Deren Vizeobfrau Naghme Kamaleyan-Schmied verwies darauf, dass viele Ärztinnen und Ärzte in das Wahlarztsystem wechseln, weil sie dort mehr Zeit für einzelne Patienten aufbringen können als im eng getakteten Kassensystem. Für die Ärztekammer ist klar: „Jeder Kassenarzt mehr ist ein Gewinn für das System – egal ob in Voll- oder Teilzeit“, so Wutscher. Dies sei aber nur über attraktivere Bedingungen im Kassenbereich zu erreichen, nicht über Eingriffe in die Wahlpraxen.

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Bericht zu Strafvollzug: Psychische Erkrankungen treffen auf überfordertes System

26.03.2026


Die Volksanwaltschaft zeichnet in einem neuen Schwerpunktbericht ein düsteres Bild der Situation psychisch erkrankter Menschen im österreichischen Strafvollzug. Die Versorgung dieser Gefangenen sei in mehreren Justizanstalten nur bedingt oder überhaupt nicht ausreichend gewährleistet, heißt es in dem am Donnerstag präsentierten Bericht. Volksanwältin Gabriela Schwarz (ÖVP), zuständig für den Strafvollzug, sprach in Wien von einem „Systemversagen“ und warnte vor strukturellen Defiziten in der Behandlung und Betreuung.

Kritik übt die Volksanwaltschaft insbesondere am eklatanten Mangel an Fachärztinnen und Fachärzten für Psychiatrie in den Haftanstalten. „Es gibt zu wenige Fachärztinnen und Fachärzte für Psychiatrie im Strafvollzug, um eine adäquate Betreuung zu ermöglichen“, sagte Schwarz. In der Folge müsse Justizwachepersonal Aufgaben übernehmen, für die es nicht ausgebildet sei, während Betroffene häufig in Einzelhafträumen isoliert würden. Die Volksanwaltschaft verweist darauf, seit Jahren vor Missständen gewarnt zu haben. Diese Hinweise seien vom Justizministerium ignoriert worden, obwohl die Zahl psychisch erkrankter Gefangener steige.

Der Bericht stützt sich auf 17 Besuche des Nationalen Präventionsmechanismus (NPM) in Justizanstalten in den Jahren 2025 und im ersten Quartal 2026. Erhoben wurden die Fälle von 59 Betroffenen, darunter 13 Frauen und zwei Jugendliche. Die Volksanwaltschaft spricht von „dauerhaften Versorgungs- und Betreuungslücken“, die laut Reinhard Klaushofer, Leiter der Bundeskommission für den Straf- und Maßnahmenvollzug, systemisch verankerte Menschenrechtsverletzungen nach sich ziehen. Besonders Garantien der Europäischen Menschenrechtskonvention zum Schutz der psychischen und physischen Gesundheit würden durch die bestehenden Verhältnisse verletzt.

Das Justizministerium erklärte, man nehme den Bericht „sehr ernst“ und werde alle Feststellungen und Hinweise auf mögliche Missstände eingehend prüfen. Justizministerin Anna Sporrer (SPÖ) ordnete nach der Veröffentlichung eine sofortige Überprüfung der angeführten Einzelfälle an. Sie betonte, ein menschenrechtskonformer Umgang mit Menschen, denen die Freiheit entzogen wurde, müsse sichergestellt sein. Eine nachhaltige Verbesserung sei jedoch nur mit ausreichender Finanzierung sowohl des Strafvollzugs- als auch des Gesundheitssystems möglich, so Sporrer. Man befinde sich dazu in Gesprächen mit dem Gesundheitsministerium, um Lösungen für psychisch beeinträchtigte Menschen innerhalb und außerhalb des Vollzugs zu erarbeiten und die im Bericht identifizierten Mängel schrittweise im Rahmen laufender Reformen zu beheben.