
Die österreichische Polizei verlagert die Abnahme von Fingerabdrücken zunehmend auf die Straße: Anstatt Verdächtige für eine Identitätsfeststellung in die Inspektion zu bringen, können Beamtinnen und Beamte künftig direkt über ihre Diensthandys Fingerabdrücke nehmen. Das Innenministerium hat die Technologie, die seit 2019 gemeinsam mit dem Austrian Institute of Technology (AIT) entwickelt wird, jetzt in einen breiten Probebetrieb überführt. Derzeit ist das System auf rund 600 Diensthandys in ganz Österreich im Einsatz.
Innenminister Gerhard Karner (ÖVP) bezeichnete die Lösung bei der Präsentation als deutliche Erleichterung für die Exekutive im Alltag. Wegfallende Fahrten zur Dienststelle sollen Zeit sparen und die Kapazitäten der Polizei erhöhen. Wie das Ministerium ausführt, zeigte sich der Effekt bereits bei einem fremdenpolizeilichen Schwerpunkt in Wien, bei dem zwei Personen ohne gültigen Aufenthaltsstatus sowie ein mutmaßlicher Suchtgiftdealer identifiziert wurden. Laut Karner ist die nun genutzte mobile Fingerabdruck-Technologie derzeit ein Alleinstellungsmerkmal der österreichischen Polizei.
Technisch baut das System auf den bereits ausgegebenen Diensthandys der Beamtinnen und Beamten auf. Nach Angaben des Innenministeriums besitzen alle Polizisten in Österreich ein eigenes Diensthandy, auf dessen Grundlage die Sensorentechnologie und die zugehörige IT für ein US-Produkt entwickelt wurden, das die Exekutive einsetzt. Die gescannten Fingerabdrücke werden aus dem Feld an eine Zentrale übermittelt, die binnen kurzer Zeit eine Rückmeldung liefert, ob belastende Informationen zu der überprüften Person vorliegen.
Das AIT verweist darauf, dass die mehrjährige Entwicklungszeit nicht nur auf die technische Umsetzung der Sensorik und Software zurückzuführen ist. Helmut Leopold, Leiter des Center for Digital Safety and Security am AIT, betonte, dass die Anwendung zugleich gesetzeskonform und datenschutzkonform ausgestaltet werden musste. Die rechtlichen Vorgaben sind im Sicherheitspolizeigesetz geregelt. Das Innenministerium hebt hervor, dass der Schutz der Privatsphäre eine zentrale Rolle in der Auslegung der neuen mobilen Fingerabdrucklösung spielt.

Die steirische Möbelgruppe ADA hat beim Landesgericht Graz ein Sanierungsverfahren ohne Eigenverwaltung beantragt und reagiert damit auf eine rapide Verschlechterung der Geschäftslage. Die ADA Möbelwerke Holding AG und die ADA Möbelfabrik GmbH, ein Traditionsunternehmen mit fast hundertjähriger Geschichte, kommen nach einem massiven Nachfrageeinbruch und strukturellem Druck im europäischen Möbelmarkt auf eine Bankschuldenlast von rund 30 Millionen Euro. Betroffen sind vor allem große und institutionelle Gläubiger.
ADA mit Hauptsitz in der Oststeiermark betreibt Büro- und Produktionsstandorte in Raaba und Anger sowie Werke in Ungarn und Rumänien. In Österreich sind etwa 180 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von der Sanierung betroffen. Der Jahresumsatz der Gruppe lag zuletzt bei rund 110 Millionen Euro. Trotz des Verfahrensantrags will das Unternehmen den Betrieb fortführen – allerdings in deutlich reduzierter Form. Ziel ist es, zentrale beziehungsweise wesentliche Teile der Gruppe zu erhalten.
Als Hauptursache für die Entwicklung nennt ADA eine negative Marktentwicklung und einen Strukturwandel, der die gesamte europäische Möbelbranche erfasst habe. Dazu zählen laut Unternehmen eine anhaltende Konsumzurückhaltung, der beschleunigte Rückgang des stationären Möbelhandels und ein massiver Konsolidierungsdruck im Markt. Seit dem Jahreswechsel verzeichnete ADA einen Bestelleingang, der im Schnitt um rund 20 Prozent unter den Erwartungen lag; die drastisch einbrechende Nachfrage im ersten Quartal 2026 habe die Ertragslage zusätzlich belastet.
In den vergangenen drei Jahren hatte ADA bereits Kostenoptimierungen, Produktionsanpassungen und strategische Neuausrichtungen umgesetzt, um die Gruppe zukunftsfähig zu machen. Diese Maßnahmen reichten jedoch nicht aus, um den kumulierten Belastungen zu begegnen. Im Rahmen des nun eingeleiteten Sanierungsverfahrens führt das Unternehmen nach eigenen Angaben parallel Gespräche mit strategischen Investoren. Die angestrebte Fortführung in verkleinerter Struktur soll den Fortbestand des Kerngeschäfts sichern und gleichzeitig eine geordnete Bereinigung der Verbindlichkeiten ermöglichen.