Altersgrenze für Tiktok & Co.: Österreichische Koalition stellt Weichen

30.03.2026


Die österreichische Bundesregierung stellt die Nutzung sozialer Netzwerke für Kinder und Jugendliche neu auf. Die Koalition aus der konservativen ÖVP, der sozialdemokratischen SPÖ und den liberalen Neos hat sich auf ein Social-Media-Verbot für unter 14-Jährige geeinigt. Vizekanzler Andreas Babler kündigte in Wien an, dass die Eckpunkte für einen entsprechenden Gesetzentwurf stehen. Nach seinen Angaben war der Kompromiss das Ergebnis zäher Verhandlungen zwischen den Regierungspartnern.

Das Verbot soll den Zugang zu Online-Plattformen wie Tiktok oder Instagram für Kinder und Jugendliche unter 14 Jahren einschränken. Details zur praktischen Umsetzung der Alterskontrollen wurden noch nicht bekanntgegeben. Der Gesetzentwurf soll bis Juni ausgearbeitet und anschließend im Parlament beraten werden. Damit schließt sich Österreich einer internationalen Debatte über strengere Regeln für junge Nutzer sozialer Medien an.

Parallel zum Verbot plant die Regierung eine Reform der Lehrpläne für die Oberstufen der österreichischen Schulen. Vorgesehen ist das neue Pflichtfach „Medien und Demokratie“. Schülerinnen und Schüler sollen darin lernen, wahre von falschen Nachrichten zu unterscheiden und demokratiefeindliche Einflussversuche zu erkennen. Die Medienkompetenz junger Menschen soll damit gezielt gestärkt werden, um sie im digitalen Raum widerstandsfähiger gegen Desinformation zu machen.

Auslöser für die verschärfte Diskussion über Altersgrenzen in Onlinenetzwerken war unter anderem ein seit Dezember in Australien gültiges Social-Media-Verbot für unter 16-Jährige. Dieses Modell hatte in Österreich, Deutschland und anderen europäischen Ländern Aufmerksamkeit erregt. Auch auf EU-Ebene wird inzwischen über eine einheitliche Altersgrenze für Social-Media-Plattformen beraten. Österreich positioniert sich mit dem nun eingeleiteten Gesetzgebungsverfahren früh in einer Auseinandersetzung, die den Umgang Europas mit globalen Digitalkonzernen langfristig prägen dürfte.

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Häftlingstransport eskaliert: Kritik an Sporrer nach Tod in JA Hirtenberg

30.03.2026


Der Tod eines psychisch kranken Häftlings in der Justizanstalt Hirtenberg entwickelt sich zu einer Belastungsprobe für das Justizressort. Die grüne Justizsprecherin und frühere Ministerin Alma Zadić wirft der amtierenden Justizministerin Anna Sporrer (SPÖ) schwere Versäumnisse im Umgang mit dem Insassen sowie in der späteren Aufarbeitung des Falls vor. Der Mann war im Dezember 2025 nach einem außer Kontrolle geratenen Häftlingstransport verstorben; zuvor hatte er bei einer Amtshandlung in der Anstalt Verletzungen erlitten.

Aus einer parlamentarischen Anfragebeantwortung Sporrers geht hervor, dass bei der Verlegung des Häftlings von der Justizanstalt Stein nach Hirtenberg justizintern keine Hinweise auf dessen psychische Erkrankung übermittelt wurden. Wörtlich heißt es, Stein habe „aus Gründen der Sicherheit einen Antrag von Amts wegen auf Vollzugsortsänderung in die Justizanstalt Hirtenberg eingebracht. Darin waren keine Hinweise auf eine psychische Beeinträchtigung des Strafgefangenen enthalten“. Auf Basis dieses Antrags prüfte und bewilligte die Generaldirektion für den Strafvollzug die Verlegung.

Genau an diesem Punkt setzt die Kritik von Zadić an. Sie fragt, warum die Justizanstalt Stein psychiatrische Auffälligkeiten des Insassen verschwiegen habe, obwohl die Justizanstalt Hirtenberg über keinen stationären psychiatrischen Dienst verfügt und dies einer Verlegung dorthin entgegengestanden hätte. Aus ihrer Sicht gibt es nicht nur Unklarheiten beim Ablauf des Transports und bei der Amtshandlung in Hirtenberg, sondern auch bei der internen Informationskette und Risikobewertung.

Zusätzlichen politischen Zündstoff liefert der Umgang mit den beteiligten Bediensteten. Laut Justizministerium sind sämtliche Beamtinnen und Beamten, darunter auch ein zwischenzeitlich vorläufig suspendierter Mitarbeiter der Justizanstalt Hirtenberg, inzwischen wieder im Dienst. Sporrer verweist darauf, dass die betreffenden Beamten vorerst von Einsatz- und Kommandofunktionen abgezogen wurden. Zadić hingegen bemängelt fehlende oder unzureichende Konsequenzen und stellt die Frage nach strukturellen Lehren aus dem Todesfall, sowohl im Vollzug als auch auf Ebene des Ministeriums.