
Im baden-württembergischen Landtag deutet alles darauf hin, dass die Abgeordneten ab Juli mehr Geld erhalten – und das ausgerechnet in einer Phase, in der im Bund auf eine Diätenerhöhung verzichtet wird. Nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur wollen CDU, Grüne und SPD an dem seit Jahren etablierten Mechanismus festhalten, der die Entwicklung der Abgeordnetenbezüge an die Lohnentwicklung im Südwesten koppelt. Die geplante Fortführung des Systems kommt trotz schwacher Konjunktur und anhaltender Spardebatten auf Bundes- und Landesebene.
Über den entsprechenden Antrag soll der Landtag am Mittwoch abstimmen. Beobachter rechnen mit einer klaren Mehrheit: Neben den Regierungsfraktionen von Grünen und CDU will auch die oppositionelle SPD zustimmen. Die AfD hingegen fordert, in diesem Jahr auf eine Anpassung vollständig zu verzichten. Ihr Vorstoß dürfte jedoch mangels Unterstützung der anderen Fraktionen scheitern. Damit würde der automatische Anpassungsmechanismus, der sowohl Erhöhungen als auch Senkungen vorsieht, in der neuen Legislaturperiode fortgeschrieben.
Die Diäten im Südwesten orientieren sich seit 2005 an der allgemeinen Einkommens- und Kostenentwicklung in Baden-Württemberg. Zu Beginn jeder Wahlperiode entscheiden die Abgeordneten, ob das sogenannte Indexierungsverfahren weiter gelten soll. In der Vergangenheit haben die Parlamentarier in Krisenzeiten bereits Ausnahmen gemacht: 2020 nahmen sie eine Nullrunde hin, 2021 wurden die Bezüge abgesenkt. In den Jahren 2022, 2023 und 2024 kam es dann wieder zu Anhebungen.
Zuletzt stieg die steuerpflichtige Grundentschädigung zum 1. Juli des vergangenen Jahres um 5 Prozent auf 9.322 Euro im Monat. Parallel erhöhte sich die Kostenpauschale, mit der etwa Wahlkreisarbeit und Bürobetrieb finanziert werden, auf 2.738 Euro. Der Vorsorgebeitrag für die Altersversorgung der Abgeordneten kletterte auf 2.169 Euro. Befürworter des Systems verweisen darauf, dass das Verfahren politische Einflussnahme auf die eigenen Bezüge begrenzen und Diätendebatten entpolitisieren soll. Kritiker dürften angesichts der wirtschaftlichen Lage dennoch die Frage stellen, ob eine erneute Anpassung zum jetzigen Zeitpunkt ein vermittelbares Signal an die Öffentlichkeit ist.

Die österreichische Bundesregierung plant mit 1. Oktober die Einführung einer umstrittenen Paketsteuer von 2 Euro pro Sendung für große Online-Händler. Betroffen wären Unternehmen mit einem Jahresumsatz von mehr als 100 Millionen Euro, insgesamt 16 Plattformen und Händler, wie der Handelsverband mitteilt. Dazu zählen unter anderem Amazon, Otto, Temu, Zalando, Shop-Apotheke, Ebay.at/Ebay.de, Best Secret, Mediamarkt, AliExpress, Apple, Shein, Universal, Ikea und XXXLutz. Laut Schätzungen des Marktforschers EBCD basiert die Auswahl auf den jeweiligen Online-Umsätzen.
Indirekte Auswirkungen erwartet der Handelsverband für rund 4.000 österreichische Händler, die ihre Waren über diese großen Online-Marktplätze vertreiben. Offen ist, ob der heimische Marktplatz für generalüberholte Gebrauchsgüter, Refurbed, mit einem geschätzten Jahresumsatz zwischen 90 und 110 Millionen Euro ebenfalls unter die Abgabe fallen wird. Das Finanzministerium kalkuliert mit einem jährlichen Aufkommen von rund 280 Millionen Euro aus der Paketsteuer. Diese Einnahmen sollen ab 1. Juli 2026 eine geplante Senkung der Mehrwertsteuer auf ausgewählte Grundnahrungsmittel teilweise gegenfinanzieren.
Der Versandhändler Otto kündigt massiven Widerstand gegen die neue Abgabe an. Sollte die Paketsteuer wie vorgesehen umgesetzt werden, will das Unternehmen gegen den entsprechenden Steuerbescheid beim Finanzgericht berufen. Otto-Austria-Chef Harald Gutschi rechnet im Schulterschluss mit dem Handelsverband mit einem zwei- bis vierjährigen Rechtsstreit, der sich durch mehrere Instanzen ziehen könnte. Theoretisch reicht der Instanzenzug bis zum Verfassungsgerichtshof (VfGH) und zum Europäischen Gerichtshof (EuGH).
Rückendeckung erhält Otto von der Anwaltskanzlei Dorda. Ein von ihr erstelltes Gutachten stuft den Entwurf der Paketsteuer als "mehrfach verfassungs- und unionsrechtswidrig" ein. Dorda-Partner Andreas Zahradnik sieht "sehr große Chancen", eine Anfechtung erfolgreich zu führen, und bewertet die Erfolgsaussichten auf europarechtlicher Ebene als noch höher. Während das Finanzministerium auf zusätzliche Einnahmen für steuerpolitische Entlastungsmaßnahmen verweist, bereitet sich die Branche auf eine rechtliche Auseinandersetzung vor, deren Ausgang maßgeblich bestimmen dürfte, wie weit nationale Sonderabgaben im europäischen Onlinehandel künftig gehen können.