Bund und Länder ringen um Neuordnung der Gesundheitskompetenzen

01.04.2026


Die Bundesregierung und die Bundesländer treiben die Neuordnung des österreichischen Gesundheitswesens voran. Im Rahmen der sogenannten Reformpartnerschaft sollen Bund, Länder und Gemeinden bis Ende 2026 Kompetenzen in den Bereichen Gesundheit, Energie, Bildung und Verwaltung neu ordnen. Besonders im Gesundheitsbereich ist der Handlungsdruck groß: Knappere Budgets und spürbare Lücken in der öffentlichen Versorgung setzen das System zunehmend unter Druck. Nach Angaben des Bundeskanzleramts laufen die Gespräche intensiv, eine politische Einigung wird bereits bis Juni 2026 angestrebt.

Im Zentrum der Verhandlungen steht die heikle Frage, wer künftig wofür zuständig ist. Für Aufsehen sorgte im Herbst der Vorstoß der Salzburger Landeshauptfrau Karoline Edtstadler (ÖVP), die dafür plädierte, die gesamte Gesundheitsagenden – inklusive der Spitäler – in die Kompetenz des Bundes zu überführen und im Gegenzug die Zuständigkeit für Bildung komplett an die Länder zu übertragen. Unterstützt wurde sie von den ÖVP-Landeshauptleuten Anton Mattle (Tirol) und Markus Wallner (Vorarlberg), die sich für eine Teil-Zentralisierung im Gesundheitsbereich und eine „zentrale Gesetzgebung im Spitalswesen“ aussprachen, allerdings unter Beibehaltung eines Mitspracherechts der Länder.

Parallel dazu sollen strukturelle Konfliktfelder bereinigt werden, etwa der seit Jahren schwelende Gastpatientenstreit, insbesondere zwischen Wien und Niederösterreich. Ein weiteres Kernstück der Reformpläne ist ein bundesweit einheitlicher Ärzte-Gesamtvertrag, um mehr Mediziner in das öffentliche System zu integrieren und die Abwanderung in die Privatmedizin zu bremsen. Für Patientinnen und Patienten soll sich das in kürzeren Wartezeiten auf Arzttermine und Operationen niederschlagen. Die SPÖ drängt zudem darauf, als problematisch empfundene Folgen der früheren schwarz-blauen Kassenzusammenlegung zu korrigieren und die Rolle der Privatmedizin einzuschränken.

Bei einem Spitzentreffen im Dezember einigten sich die Verhandler grundsätzlich darauf, ab 2027 ein österreichweit einheitliches System zur Patientenlenkung einzuführen. Ziel ist es nach den Worten von Bundeskanzler Christian Stocker (ÖVP), Wartezeiten zu verkürzen, Diagnosen zu beschleunigen und Operationstermine rascher zu vergeben. Wie das neue Steuerungsmodell im Detail aussehen und wie die Machtbalance zwischen Bund und Ländern am Ende justiert wird, ist noch offen – der politische Spielraum ist jedoch begrenzt, weil die Finanzierungslage und der öffentliche Druck auf ein funktionierendes Versorgungssystem kaum Verzögerungen erlauben.

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Hotelprojekt Mandarin Oriental Wien: Generalunternehmerin fällt aus

01.04.2026


Der Umbau des früheren Handelsgerichts in der Wiener Riemergasse zu einem Fünfsternehotel belastet nun auch die Insolvenzgerichte. Über das Vermögen der hagenauer Austria GmbH & Co KG sowie der hagenauer Austria GmbH wurden am Handelsgericht Wien zwei Konkursverfahren eröffnet. Die Unternehmen fungierten als General- bzw. Totalunternehmerinnen für das Projekt „Hotel Riemergasse RG7“, besser bekannt als „Mandarin Oriental Wien“. Laut den Gläubigerschützern KSV1870, Creditreform und AKV sind insbesondere ein Konflikt mit der Auftraggeberin und auslaufende Finanzierungen für die Pleite ausschlaggebend.

Den Angaben zufolge verweigerte die Auftraggeberin seit Jänner 2026 Zahlungen, was zu einem akuten Liquiditätsengpass führte. Gleichzeitig fiel die Finanzierung durch die deutsche Muttergesellschaft Hagenauer GmbH weg, für die ein Schutzschirmverfahren beantragt wurde. Zudem berichten die Gläubigerschützer von „massiven Leistungsstörungen“ beziehungsweise erheblichen Problemen bei der Leistungserbringung. In Summe werden die Passiva der Projektgesellschaft mit fast 19 Mio. Euro beziffert; den Verbindlichkeiten stehen laut Unterlagen Aktiva von rund 21,3 Mio. Euro gegenüber, womit bilanziell keine rechnerische Überschuldung, wohl aber ein gravierendes Liquiditätsproblem vorliegt.

Von der Insolvenz der hagenauer Austria GmbH & Co KG sind sechs Mitarbeiter sowie rund 80 Gläubiger betroffen. Die parallel insolvente hagenauer Austria GmbH fungiert als reine Haftungs- bzw. Arbeitsgesellschaft ohne nennenswertes eigenes Vermögen; hier ist lediglich ein Bankguthaben von etwa 75.000 Euro bekannt, Mitarbeiter werden in dieser Einheit nicht beschäftigt. Aufgrund der gesetzlichen Solidarhaftung der Komplementärgesellschaft rechnet der KSV1870 jedoch mit Verbindlichkeiten in einem ähnlich hohen Ausmaß wie bei der Projektgesellschaft. Eine Fortführung der Unternehmen ist derzeit nicht vorgesehen; zu Masseverwaltern wurden Stephan Riel und Clemens Richter bestellt.

Der laufende Hotelbetrieb ist nach Aussagen des Betreibers von den nun eröffneten Verfahren nicht betroffen. Das Mandarin Oriental Wien sei seit der Eröffnung im Dezember 2025 „erfolgreich in Betrieb“ und begrüße weiterhin Gäste aus aller Welt, teilte das Unternehmen mit. Das Haus werde unabhängig von der insolventen Projektgesellschaft geführt und bleibe uneingeschränkt geöffnet. Wie sich die Insolvenz der Generalunternehmerin auf noch ausstehende Bau- oder Adaptierungsarbeiten, die Fertigstellung einzelner Bereiche und die beteiligten Gläubiger im Detail auswirken wird, ist Gegenstand der weiteren Abwicklung im Konkursverfahren.