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Die Stimmbevölkerung des Kantons Zürich hat mit einer klaren Zweidrittelmehrheit eine Gesetzesänderung angenommen, die Alters- und Pflegeheime sowie Spitäler verpflichtet, assistierten Suizid in ihren Räumen zuzulassen. Damit verlieren Institutionen ihr bisheriges Recht, Sterbehilfeorganisationen wie Exit oder Dignitas den Zugang grundsätzlich zu verwehren. Ausgenommen von der neuen Pflicht bleiben psychiatrische Einrichtungen und Gefängnisse. Das Votum reiht Zürich in eine wachsende Gruppe von Kantonen ein, die die Duldung von Sterbehilfe gesetzlich regeln.
Die neue Regelung trifft insbesondere rund 30 private christliche Heime im Kanton, die Sterbehilfe aus weltanschaulichen Gründen bislang ausgeschlossen hatten. Sie müssen künftig entweder mit der Präsenz von Sterbehilfeorganisationen leben oder ihren Betrieb in einen Kanton verlegen, der keine entsprechende Pflicht kennt. Markus Schaaf, Heimleiter des christlich geprägten Zentrums Rämismühle in Zell und prominente Stimme im Nein-Lager, hält einen Wegzug aktuell jedoch nicht für das naheliegende Szenario. Er geht davon aus, dass die meisten betroffenen Häuser versuchen werden, ihre Haltung "so weit wie möglich weiterhin zu leben" und gleichzeitig die gesetzlichen Vorgaben zu erfüllen.
Mit dem Entscheid verändert sich auch der Rahmen für Ärztinnen und Ärzte in Zürcher Spitälern. Diese Häuser sind nun gehalten, Sterbebegleitende zuzulassen, nachdem kritische Stimmen im Vorfeld vor möglichen Spannungen zwischen Palliativpflege und Suizidhilfe im Spitalsetting gewarnt hatten. Die Zürcher Kantonsregierung hatte die Vorlage vor diesem Hintergrund abgelehnt; die Mehrheit im Kantonsrat stellte sich hingegen hinter das Gesetz. Befürworter wie Vertreter von SP, GLP, Grünen und Mitte werten das deutliche Ja als Ausdruck eines verbreiteten Bedürfnisses nach gestärkter Selbstbestimmung am Lebensende.
Mit dem Zürcher Entscheid verschiebt sich die landesweite Praxis weiter in Richtung einer flächendeckenden Duldung von Sterbehilfe in Institutionen. In den Kantonen Genf und Wallis gilt bereits eine allgemeine Pflicht für alle Spitäler und Heime, assistierten Suizid zu erlauben, während in der Waadt, Neuenburg, Jura und Graubünden öffentlich beauftragte Institutionen dazu verpflichtet sind. Auch andere Kantone diskutieren vergleichbare Regeln; in Nidwalden und Solothurn haben die Parlamente entsprechende Bestimmungen bereits beschlossen. Im Kanton Zürich beginnt nun für Heime und Spitäler – insbesondere für Einrichtungen mit religiöser Trägerschaft – eine Phase der praktischen Umsetzung, in der sie ihre internen Abläufe und ihr Werteverständnis mit den neuen rechtlichen Vorgaben in Einklang bringen müssen.

Vorarlbergs Landeshauptmann Markus Wallner (ÖVP) hat die innenpolitische Debatte über den Umgang mit Jugendkriminalität und die Ausgestaltung des Sozialsystems neu angeheizt. In der ORF-„Pressestunde“ brachte der Vorsitzende der Landeshauptleutekonferenz die seit Jahren umstrittene Forderung seiner Partei erneut auf den Tisch, die Strafmündigkeit in Österreich von derzeit 14 auf zwölf Jahre zu senken. „Wer früh Grenzen übertritt, der muss auch damit rechnen, dass früh Grenzen aufgezeigt werden“, sagte Wallner. Allein mit Strafrecht sei es aus seiner Sicht jedoch nicht getan; parallel brauche es ein „Netz an verpflichtenden Unterstützungen“ für betroffene Kinder und Familien.
Zur Begründung verwies Wallner auf Entwicklungen in Schweden. Dort werde über Gefängnisstrafen für 13-Jährige diskutiert, nachdem Berichte über Jugendliche kursierten, die von erwachsenen Tätern für Straftaten instrumentalisiert werden sollen. Eine „Situation wie in den Vororten Stockholms“ wolle er in Österreich verhindern, so der Landeshauptmann, der betonte, er wolle „nicht den Teufel an die Wand malen“, aber vor Fehlentwicklungen warnen. Die ÖVP hatte bereits 2024, unter anderem nach Fällen von Jugendkriminalität, eine Absenkung der Strafmündigkeit gefordert; damals war Innenminister Gerhard Karner treibende Kraft der Debatte.
In der früheren schwarz-grünen Koalition konnte sich die Volkspartei mit dieser Linie nicht durchsetzen. „Mit den Grünen war das aber praktisch unmöglich“, sagte Wallner rückblickend. Aus den Reihen der Grünen kam auch diesmal umgehend Widerspruch. Die grüne Sicherheitssprecherin Agnes Sirkka Prammer bezeichnete es als „Scheinlösung“, Zwölfjährigen mit dem Strafrecht zu begegnen, und plädierte für einen Schwerpunkt auf Prävention: Kinder- und Jugendhilfe, Familienarbeit, Schulsozialarbeit und psychologische Unterstützung müssten ausgebaut werden. Die Länder seien gefordert, dafür ausreichend Ressourcen bereitzustellen.
Parallel zu der Sicherheitsdebatte positionierte sich Wallner bei der anstehenden Neuordnung der Sozialhilfe, einem der zentralen Themen, über die sich die Bundesregierung im Herbst verständigen will. Die Verhandlungen laufen bereits, in der kommenden Woche sollen sie fortgesetzt werden. Wallner betonte, es brauche „eine Sozialhilfe, die Armut verhindert“, warnte aber zugleich vor einer möglichen „Zuwanderung ins System“ und forderte klare Wartefristen für Asylberechtigte. Die Reform müsse auf eine möglichst kurze Bezugsdauer abzielen; Vorarlberg sei hier, was die Dauer des Sozialhilfebezugs betreffe, Vorreiter.
Bei den Leistungen spricht sich Wallner für eine Obergrenze aus. „Ohne Obergrenze wird es nicht gehen“, sagte er mit Blick auf die Gesamtsumme, die ein Haushalt aus der Sozialhilfe beziehen kann. Auch gestaffelte Kinderregelsätze seien aus seiner Sicht notwendig. Jedes Kind sei „gleich viel wert“, aber die Kosten verdreifachten sich nicht automatisch bei drei Kindern, argumentierte der Landeshauptmann. Die neue Sozialhilfe soll nach aktueller Planung mit 1. Jänner 2027 in Kraft treten. Ob der enge Zeitplan hält, ließ Wallner offen, fügte aber hinzu: „Wenn man will, schon“ – und appellierte daran, die Bundesländer „möglichst schnell an den Tisch zu holen“.