
Oberösterreichs Landeshauptmann-Stellvertreter und FPÖ-Landeschef Manfred Haimbuchner will den Zugang zur österreichischen Staatsbürgerschaft deutlich erschweren. Bei einer Pressekonferenz präsentierte er ein umfassendes Paket an Verschärfungen, das sowohl längere Wartezeiten als auch strengere inhaltliche und finanzielle Anforderungen vorsieht. Ziel sei es, den „Wert“ der Staatsbürgerschaft stärker zu betonen und den Zugang insgesamt restriktiver zu gestalten.
Kern des Vorstoßes ist eine Verlängerung der Wartefrist: Nicht-EU- bzw. Nicht-EWR-Bürger sollen die Staatsbürgerschaft erst nach 15 Jahren beantragen können, bisher war dies in der Regel nach sechs bis zehn Jahren möglich. Die bisherige Möglichkeit einer Verleihung bereits nach sechs Jahren – etwa für Ehepartnerinnen und Ehepartner – soll entfallen. Asylberechtigte sollen grundsätzlich keinen Zugang mehr zur Staatsbürgerschaft erhalten. Parallel dazu will Haimbuchner eine „Staatsbürgerschaft auf Probe“ einführen: Innerhalb einer zehnjährigen Bewährungsphase könnte die Staatsbürgerschaft bei schweren Straftaten wieder entzogen werden.
Auch die formalen Hürden sollen steigen. Künftig soll ein verpflichtender Nachweis von Deutschkenntnissen auf Niveau B2 gelten, ohne Ausnahme, wobei nur noch Prüfungen des Österreichischen Integrationsfonds anerkannt werden sollen. Die Bearbeitungszeit für Anträge soll von derzeit sechs Monaten auf ein Jahr verlängert werden. Zudem kündigte Haimbuchner gemeinsam mit dem Koalitionspartner ÖVP an, die Gebühren anzuheben. Derzeit setzen sie sich aus einer Bundesgebühr von 1.126 Euro und einer Landesgebühr von 864 Euro in Oberösterreich zusammen; insgesamt sollen die Kosten um rund 50 Prozent steigen und mindestens 1.200 Euro betragen. Sollte der Bund seine Gebühr senken, will das Land Oberösterreich die eigene im gleichen Ausmaß erhöhen.
Hintergrund der Verschärfungspläne ist laut Haimbuchner ein deutlicher Anstieg der Antragszahlen. In den Jahren 2021 und 2022 habe die Zahl der Einbürgerungsanträge in Oberösterreich jeweils bei rund 1.000 gelegen, 2025 seien es bereits 2.653 gewesen. Nahezu alle Anträge seien fehlerhaft oder unvollständig, erklärte er; die zuständige Abteilung sei stark ausgelastet und personell nicht aufgestockt worden. Gleichzeitig hatte die Volksanwaltschaft – vertreten durch Haimbuchners Parteikollegen Christoph Luisser – zuletzt wiederholt die lange Verfahrensdauer kritisiert, was Haimbuchner als Briefe und nicht als formale Missstandsfeststellungen wertete.
Die Vorschläge sorgen politisch für deutliche Spannungen. SPÖ-Landesparteichef Martin Winkler bezeichnete die geplanten Maßnahmen als „wahre Schande“ und „menschenunwürdig“. Eine Verlängerung der Wartefrist auf 15 Jahre, höhere Gebühren, eine Bewährungsphase und die Verlängerung der Bearbeitungszeit seien „schändliche und verwerfliche Vorschläge“ und ein „Schlag ins Gesicht“ für Menschen, die in Oberösterreich arbeiten und Steuern zahlen. Kritik kommt auch von den Grünen. Befürworter strengerer Regeln verweisen hingegen auf Aspekte von Integration und Sicherheit; Kritiker warnen vor zusätzlichen Hürden für gut integrierte Personen und möglichen negativen Folgen für den Arbeitsmarkt.

Die österreichische Bundesregierung hat sich auf ein Erneuerbaren-Beschleunigungsgesetz (EABG) verständigt, das den Ausbau von Wind-, Sonnen- und anderer Ökostromproduktion deutlich anheben soll. Die Koalition aus ÖVP, SPÖ und NEOS will damit die jährliche Stromproduktion bis 2030 gegenüber 2020 um 27 Terawattstunden (TWh) steigern und so sowohl den Ausstoß klimaschädlicher Emissionen als auch die Abhängigkeit von fossilen Energieimporten verringern. Für die Beschlussfassung im Nationalrat ist eine Zweidrittelmehrheit erforderlich, der Entwurf soll nun ins Parlament eingebracht und mit FPÖ sowie Grünen verhandelt werden.
Kern des Gesetzes sind verbindliche Ausbauziele für jedes Bundesland. Länder und Gemeinden, die den Ausbau der Erneuerbaren aktiv unterstützen, sollen finanziell profitieren. Gleichzeitig setzt die Regierung auf deutlichen Druck: Werden die Zielvorgaben verfehlt, drohen Förderkürzungen bis hin zu Milliardenstrafen für die Länder. Besonders die Windkraft soll massiv erweitert werden; bis 2030 müssen in jedem Bundesland Windräder stehen – auch in Salzburg, Tirol und Vorarlberg, wo es bislang noch keine Anlagen dieser Art gibt.
Um das Ausbautempo zu erhöhen, sieht der Entwurf beschleunigte und vereinfachte Genehmigungsverfahren für Ökostrom-Projekte vor. Das Gesetz war ursprünglich bereits für den vergangenen Sommer als eines der Energie-„Leuchtturmprojekte“ der Dreierkoalition angekündigt worden. Nach der jüngsten Energiekrise im Zuge des Kriegs im Nahen Osten ist der Druck auf die Regierung, die Energiewende voranzubringen, weiter gestiegen. Die Grünen zeigten sich vom aktuellen Entwurf enttäuscht und sprechen von „ordentlichem Nachbesserungsbedarf“.
Die geplante Steigerung von 27 TWh verdeutlicht das Ausmaß der angestrebten Transformation. Für die Erzeugung von rund einer Terawattstunde Strom ist nach Regierungsangaben in etwa ein Donaukraftwerk in der Größenordnung von Wien-Freudenau nötig, oder alternativ etwa 75 moderne Windräder jener Dimension, wie sie derzeit auf der steirischen Freiländeralm errichtet werden. Das EABG soll die Weichen dafür stellen, dass diese zusätzliche Kapazität in den kommenden Jahren tatsächlich ans Netz geht und Österreich seine Ausbauziele im Bereich der erneuerbaren Energien erreicht.