FFG-Fördervolumen bricht ein, Unternehmen bleiben innovationshungrig

26.03.2026


Die Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft (FFG) meldet für 2025 ein „solides Jahr trotz angespannter Rahmenbedingungen“, warnt jedoch vor einer sich verschärfenden Finanzierungslücke. Während das Niveau der Förderzusagen im Kernbereich Forschung & Entwicklung (F&E) gehalten werden konnte, sank das Gesamtvolumen der neu bewilligten Mittel deutlich: von 1,23 Milliarden Euro im Jahr 2024 auf 878 Millionen Euro 2025. Angesichts eines Nachfrage-„Alltime-High“ sieht die Agentur mittelfristig einen klaren Bedarf an zusätzlichem Budget.

Der Rückgang der zugesagten Mittel ist vor allem auf das Auslaufen mehrerer Infrastrukturprogramme zurückzuführen. Insbesondere die Energiekosten-Pauschale sowie Förderungen für Elektromobilität, die über die auf angewandte Forschung spezialisierte FFG abgewickelt wurden, laufen nicht weiter. FFG-Geschäftsführerinnen Henrietta Egerth und Karin Tausz erklärten vor Medienvertretern, insgesamt habe man Projekt- und andere Förderanfragen im Umfang von rund 1,8 Milliarden Euro verzeichnet. Steigende Antragszahlen treffen damit auf budgetäre Sparzwänge in der Bundespolitik – eine „markante Schere“, wie es Egerth und Tausz formulieren.

Die Folgen zeigen sich in der Ablehnungsquote selbst bei qualitativ hochwertigen Vorhaben. Nach Angaben der FFG konnten 2025 rund 34 Prozent der als hochwertig eingestuften Projekte aus Budgetgründen nicht bewilligt werden. Um alle positiv bewerteten Anträge zu fördern, wären zusätzliche 430 Millionen Euro erforderlich gewesen. Die Innovationsdynamik sei sowohl bei Unternehmen als auch bei Forschungseinrichtungen und Hochschulen klar erkennbar, betont Tausz – allein das verfügbare Geld halte nicht Schritt.

Vor allem die Wirtschaft bleibt ein zentraler Treiber der Nachfrage: Unternehmen vereinten im Vorjahr 67 Prozent der FFG-Förderungen auf sich. Gleichzeitig steigt die Zahl der vielversprechenden Projekte, die trotz guter Bewertung abgelehnt werden müssen, nach Aussage von Egerth „deutlich“. Vor diesem Hintergrund stellt sich aus Sicht der FFG die Frage, wie Sparvorgaben und der politische Anspruch, Forschung und Innovation zu stärken, künftig in Einklang gebracht werden sollen. Die Agentur signalisiert damit, dass ohne frisches Kapital die Kluft zwischen Innovationspotenzial und öffentlich finanzierter Förderung weiter wachsen dürfte.

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Bericht zu Strafvollzug: Psychische Erkrankungen treffen auf überfordertes System

26.03.2026


Die Volksanwaltschaft zeichnet in einem neuen Schwerpunktbericht ein düsteres Bild der Situation psychisch erkrankter Menschen im österreichischen Strafvollzug. Die Versorgung dieser Gefangenen sei in mehreren Justizanstalten nur bedingt oder überhaupt nicht ausreichend gewährleistet, heißt es in dem am Donnerstag präsentierten Bericht. Volksanwältin Gabriela Schwarz (ÖVP), zuständig für den Strafvollzug, sprach in Wien von einem „Systemversagen“ und warnte vor strukturellen Defiziten in der Behandlung und Betreuung.

Kritik übt die Volksanwaltschaft insbesondere am eklatanten Mangel an Fachärztinnen und Fachärzten für Psychiatrie in den Haftanstalten. „Es gibt zu wenige Fachärztinnen und Fachärzte für Psychiatrie im Strafvollzug, um eine adäquate Betreuung zu ermöglichen“, sagte Schwarz. In der Folge müsse Justizwachepersonal Aufgaben übernehmen, für die es nicht ausgebildet sei, während Betroffene häufig in Einzelhafträumen isoliert würden. Die Volksanwaltschaft verweist darauf, seit Jahren vor Missständen gewarnt zu haben. Diese Hinweise seien vom Justizministerium ignoriert worden, obwohl die Zahl psychisch erkrankter Gefangener steige.

Der Bericht stützt sich auf 17 Besuche des Nationalen Präventionsmechanismus (NPM) in Justizanstalten in den Jahren 2025 und im ersten Quartal 2026. Erhoben wurden die Fälle von 59 Betroffenen, darunter 13 Frauen und zwei Jugendliche. Die Volksanwaltschaft spricht von „dauerhaften Versorgungs- und Betreuungslücken“, die laut Reinhard Klaushofer, Leiter der Bundeskommission für den Straf- und Maßnahmenvollzug, systemisch verankerte Menschenrechtsverletzungen nach sich ziehen. Besonders Garantien der Europäischen Menschenrechtskonvention zum Schutz der psychischen und physischen Gesundheit würden durch die bestehenden Verhältnisse verletzt.

Das Justizministerium erklärte, man nehme den Bericht „sehr ernst“ und werde alle Feststellungen und Hinweise auf mögliche Missstände eingehend prüfen. Justizministerin Anna Sporrer (SPÖ) ordnete nach der Veröffentlichung eine sofortige Überprüfung der angeführten Einzelfälle an. Sie betonte, ein menschenrechtskonformer Umgang mit Menschen, denen die Freiheit entzogen wurde, müsse sichergestellt sein. Eine nachhaltige Verbesserung sei jedoch nur mit ausreichender Finanzierung sowohl des Strafvollzugs- als auch des Gesundheitssystems möglich, so Sporrer. Man befinde sich dazu in Gesprächen mit dem Gesundheitsministerium, um Lösungen für psychisch beeinträchtigte Menschen innerhalb und außerhalb des Vollzugs zu erarbeiten und die im Bericht identifizierten Mängel schrittweise im Rahmen laufender Reformen zu beheben.