Nordrhein-Westfalen richtet im Zuge der Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) ein neues Asylzentrum am Flughafen Düsseldorf ein. Auf dem Gelände des Airports soll bis Mitte 2028 ein Neubau für sogenannte Asylgrenzverfahren entstehen. In der Einrichtung werden 50 bis 60 Plätze geschaffen – ein Teil der bundesweit insgesamt 374 vorgesehenen Kapazitäten. Das Zentrum ist für Menschen vorgesehen, die über Flughäfen in NRW einreisen und aus Staaten mit einer Schutzquote von unter 20 Prozent stammen. Laut Landesregierung zählen dazu unter anderem Georgien, Moldau, Albanien, Serbien und Kosovo.
Die Einrichtung wird als geschlossene Unterbringung geführt, soll nach Angaben von NRW-Flüchtlingsministerin Verena Schäffer allerdings keine Haftanstalt sein. Den Bewohnerinnen und Bewohnern werde Bewegungsfreiheit innerhalb des Gebäudes und auf den Außenflächen gewährt, betonte die Grünen-Politikerin. Vorgesehen sind zudem Freizeitangebote und Betreuungsstrukturen, auch für Familien mit Kindern. Während des laufenden Verfahrens dürfen die Menschen das Gelände grundsätzlich nicht selbstständig verlassen; Ausnahmen sind etwa begleitete Termine bei Ärzten oder vor Gericht.
Die Aufenthaltsdauer in dem neuen Zentrum ist auf maximal sechs Monate begrenzt. Die Verfahren folgen der Logik der Asylgrenzverfahren, bei denen rechtlich von einer sogenannten „Fiktion der Nicht-Einreise“ ausgegangen wird. Nach einem beschleunigten Asylverfahren hat die Bundespolizei bis zu drei Monate Zeit, abgelehnte Antragsteller zurückzuführen. Die Landesregierung in Düsseldorf verweist darauf, dass Nordrhein-Westfalen damit „sauber, professionell und schnell“ die neuen EU-Vorgaben umsetze. Bundesweit sind insgesamt sechs solcher Asylgrenzzentren an Flughäfen geplant; eines davon entsteht nun in NRW.
Um die EU-Regeln bereits früher anwenden zu können, plant das Land eine Übergangslösung in Ratingen. In einer derzeit leerstehenden zentralen Unterbringungseinrichtung soll voraussichtlich Anfang 2027 ein temporäres Asylgrenzzentrum den Betrieb aufnehmen, bevor der Neubau am Flughafen Düsseldorf fertiggestellt ist. Nach Angaben des Landes sei dort eine „menschenwürdige Unterbringung“ möglich. Die Finanzierung der Einrichtungen übernimmt der Bund.

Die österreichische Bundesregierung plant mit 1. Oktober die Einführung einer umstrittenen Paketsteuer von 2 Euro pro Sendung für große Online-Händler. Betroffen wären Unternehmen mit einem Jahresumsatz von mehr als 100 Millionen Euro, insgesamt 16 Plattformen und Händler, wie der Handelsverband mitteilt. Dazu zählen unter anderem Amazon, Otto, Temu, Zalando, Shop-Apotheke, Ebay.at/Ebay.de, Best Secret, Mediamarkt, AliExpress, Apple, Shein, Universal, Ikea und XXXLutz. Laut Schätzungen des Marktforschers EBCD basiert die Auswahl auf den jeweiligen Online-Umsätzen.
Indirekte Auswirkungen erwartet der Handelsverband für rund 4.000 österreichische Händler, die ihre Waren über diese großen Online-Marktplätze vertreiben. Offen ist, ob der heimische Marktplatz für generalüberholte Gebrauchsgüter, Refurbed, mit einem geschätzten Jahresumsatz zwischen 90 und 110 Millionen Euro ebenfalls unter die Abgabe fallen wird. Das Finanzministerium kalkuliert mit einem jährlichen Aufkommen von rund 280 Millionen Euro aus der Paketsteuer. Diese Einnahmen sollen ab 1. Juli 2026 eine geplante Senkung der Mehrwertsteuer auf ausgewählte Grundnahrungsmittel teilweise gegenfinanzieren.
Der Versandhändler Otto kündigt massiven Widerstand gegen die neue Abgabe an. Sollte die Paketsteuer wie vorgesehen umgesetzt werden, will das Unternehmen gegen den entsprechenden Steuerbescheid beim Finanzgericht berufen. Otto-Austria-Chef Harald Gutschi rechnet im Schulterschluss mit dem Handelsverband mit einem zwei- bis vierjährigen Rechtsstreit, der sich durch mehrere Instanzen ziehen könnte. Theoretisch reicht der Instanzenzug bis zum Verfassungsgerichtshof (VfGH) und zum Europäischen Gerichtshof (EuGH).
Rückendeckung erhält Otto von der Anwaltskanzlei Dorda. Ein von ihr erstelltes Gutachten stuft den Entwurf der Paketsteuer als "mehrfach verfassungs- und unionsrechtswidrig" ein. Dorda-Partner Andreas Zahradnik sieht "sehr große Chancen", eine Anfechtung erfolgreich zu führen, und bewertet die Erfolgsaussichten auf europarechtlicher Ebene als noch höher. Während das Finanzministerium auf zusätzliche Einnahmen für steuerpolitische Entlastungsmaßnahmen verweist, bereitet sich die Branche auf eine rechtliche Auseinandersetzung vor, deren Ausgang maßgeblich bestimmen dürfte, wie weit nationale Sonderabgaben im europäischen Onlinehandel künftig gehen können.