Die anhaltende Trockenheit in Österreich verleiht der Debatte um den Umgang mit Wasser neue Schärfe. Während Kommunen und Bürgerinnen über die Befüllung privater Pools diskutieren, rückt Greenpeace den Grundwasserverbrauch der Industrie in den Mittelpunkt. Laut Auswertungen der Umweltschutzorganisation, die sich auf Geschäftsberichte und Unternehmensauskünfte stützen, entnehmen allein drei Konzerne – voestalpine, OMV und Lenzing AG – jährlich 51 Millionen Kubikmeter Grundwasser und damit rund das Dreifache der Wassermenge, die insgesamt in private Schwimmbecken fließt.
Greenpeace stellt die Relationen in der aktuellen Diskussion heraus: Rund 16 Millionen Kubikmeter Wasser pro Jahr werden in Österreich in private Pools geleitet, eine Menge, die die Organisation ausdrücklich als „groß“ bezeichnet. Gleichzeitig liege die Entnahme der drei genannten Industriebetriebe jedoch deutlich höher. Besonders hervorgehoben wird die voestalpine Stahl in Linz, die mit 27 Millionen Kubikmetern Grundwasser pro Jahr nach Angaben von Greenpeace beinahe doppelt so viel verbraucht wie sämtliche Privatpools zusammen.
Aus Sicht der NGO ist weniger die absolute Poolmenge als die unterschiedliche öffentliche Wahrnehmung das Problem. „Während die Poolbefüllung öffentlich am Pranger steht, bleibt der gewaltige Wasserverbrauch der Industrie meist intransparent“, kritisiert Sebastian Theissing-Matei, Wasserexperte bei Greenpeace. Der industrielle Verbrauch finde „oft im Verborgenen“ statt, ohne dass die Öffentlichkeit genau nachvollziehen könne, welche Mengen an welchem Standort aus dem Grundwasser entnommen werden. In Zeiten, in denen Wasserreserven „immer öfter schwinden“, könne dieses Abzapfen nach Einschätzung der Organisation zu handfesten Nutzungskonflikten führen.
Greenpeace erhöht deshalb den Druck auf die Politik. Die Organisation fordert Wasserminister Norbert Totschnig (ÖVP) auf, das bereits angekündigte Wasserentnahme-Register für Industrie und Landwirtschaft rasch umzusetzen. Ein solches Register soll aus Sicht der NGO mehr Transparenz schaffen und die Grundlage für eine breitere Debatte über Verteilung und Prioritäten beim Ressourceneinsatz legen. Darüber hinaus verlangt Greenpeace eine spezielle Wasser-Abgabe für industrielle Großverbraucher – ein Instrument, das nach Angaben der Organisation in Frankreich und in den meisten deutschen Bundesländern bereits existiert. In Österreich würde damit eine zusätzliche Preis- und Lenkungswirkung in einem Bereich eingeführt, der bislang weitgehend außerhalb der öffentlichen Diskussion steht.

Die österreichische Bundesregierung plant mit 1. Oktober die Einführung einer umstrittenen Paketsteuer von 2 Euro pro Sendung für große Online-Händler. Betroffen wären Unternehmen mit einem Jahresumsatz von mehr als 100 Millionen Euro, insgesamt 16 Plattformen und Händler, wie der Handelsverband mitteilt. Dazu zählen unter anderem Amazon, Otto, Temu, Zalando, Shop-Apotheke, Ebay.at/Ebay.de, Best Secret, Mediamarkt, AliExpress, Apple, Shein, Universal, Ikea und XXXLutz. Laut Schätzungen des Marktforschers EBCD basiert die Auswahl auf den jeweiligen Online-Umsätzen.
Indirekte Auswirkungen erwartet der Handelsverband für rund 4.000 österreichische Händler, die ihre Waren über diese großen Online-Marktplätze vertreiben. Offen ist, ob der heimische Marktplatz für generalüberholte Gebrauchsgüter, Refurbed, mit einem geschätzten Jahresumsatz zwischen 90 und 110 Millionen Euro ebenfalls unter die Abgabe fallen wird. Das Finanzministerium kalkuliert mit einem jährlichen Aufkommen von rund 280 Millionen Euro aus der Paketsteuer. Diese Einnahmen sollen ab 1. Juli 2026 eine geplante Senkung der Mehrwertsteuer auf ausgewählte Grundnahrungsmittel teilweise gegenfinanzieren.
Der Versandhändler Otto kündigt massiven Widerstand gegen die neue Abgabe an. Sollte die Paketsteuer wie vorgesehen umgesetzt werden, will das Unternehmen gegen den entsprechenden Steuerbescheid beim Finanzgericht berufen. Otto-Austria-Chef Harald Gutschi rechnet im Schulterschluss mit dem Handelsverband mit einem zwei- bis vierjährigen Rechtsstreit, der sich durch mehrere Instanzen ziehen könnte. Theoretisch reicht der Instanzenzug bis zum Verfassungsgerichtshof (VfGH) und zum Europäischen Gerichtshof (EuGH).
Rückendeckung erhält Otto von der Anwaltskanzlei Dorda. Ein von ihr erstelltes Gutachten stuft den Entwurf der Paketsteuer als "mehrfach verfassungs- und unionsrechtswidrig" ein. Dorda-Partner Andreas Zahradnik sieht "sehr große Chancen", eine Anfechtung erfolgreich zu führen, und bewertet die Erfolgsaussichten auf europarechtlicher Ebene als noch höher. Während das Finanzministerium auf zusätzliche Einnahmen für steuerpolitische Entlastungsmaßnahmen verweist, bereitet sich die Branche auf eine rechtliche Auseinandersetzung vor, deren Ausgang maßgeblich bestimmen dürfte, wie weit nationale Sonderabgaben im europäischen Onlinehandel künftig gehen können.