Knappes Angebot, hohe Preise: BWO warnt vor verschärfter Wohnraumkrise

17.03.2026


Die Lage auf dem Schweizer Wohnungsmarkt bleibt angespannt und hat für Wohnungssuchende ein Niveau der Knappheit erreicht, das zuletzt 2014 verzeichnet wurde. Laut dem aktualisierten Monitor Wohnungsmarkt des Bundesamts für Wohnungswesen (BWO) fällt es insbesondere Haushalten mit tiefer oder mittlerer Kaufkraft zunehmend schwer, bezahlbare Mietwohnungen zu finden. Während sinkende Zinsen die Mieten bestehender Verträge stabilisieren und die Nutzungskosten von Wohneigentum dämpfen, profitieren vor allem sesshafte Haushalte von dieser Entlastung – nicht jedoch jene, die neu auf Wohnungssuche sind.

Besonders deutlich zeigt sich die Verknappung des Angebots in urbanen Zentren und touristisch geprägten Bergregionen. Regionen wie Zürich, Genf, Luzern, Zug, St. Moritz, Chur sowie der Raum Interlaken–Zweisimmen werden vom BWO als besonders akut betroffen ausgewiesen. In diesen Märkten sind bezahlbare Angebote für Haushalte mit tiefer oder mittlerer Kaufkraft besonders rar, was den Konkurrenzdruck um die wenigen verfügbaren Objekte erhöht. Das BWO geht zudem davon aus, dass das Wachstum des Wohnungsbestands im laufenden Jahr 2026 erneut nicht mit der Nachfrage Schritt halten wird.

Auch beim Wohneigentum zeigen sich deutliche Grenzen der Erschwinglichkeit. Nach Einschätzung des BWO gilt ein Preis‑Einkommens‑Verhältnis von bis zu 6 zu 1 als grundsätzlich finanzierbar. Liegt der Kaufpreis deutlich über dem Sechsfachen des jährlichen Haushaltseinkommens, lässt sich das notwendige Eigenkapital meist nicht mehr in angemessener Zeit ansparen, und die Tragbarkeit gilt als nicht mehr gegeben. Ein Haushalt mit einem Bruttoeinkommen von 120'000 Franken sollte demnach ein Objekt im Wert von maximal 720'000 Franken erwerben, um innerhalb dieses Rahmens zu bleiben.

Für den unteren Mittelstand ist selbst diese Schwelle in vielen Regionen kaum noch erreichbar. Laut BWO sind die Preise für diese Gruppe nur noch in wenigen Landesteilen wirklich erschwinglich. Der Erwerb von Wohneigentum setzt dort eine längere Ansparzeit, ein hohes Mass an Durchhaltewillen und deutliche Kompromissbereitschaft voraus – sowohl beim Standort als auch bei der Ausstattung. Haushalte des oberen Mittelstands verfügen zwar über bessere Chancen, stossen jedoch in wirtschaftsstarken und teuren Regionen wie dem Genferseegebiet, Zürich und dem Baselbiet ebenfalls zunehmend an finanzielle Grenzen.

Während die Zinsentwicklung Bestandsmieter und Eigentümer tendenziell entlastet, zeichnet der Monitor Wohnungsmarkt für Wohnungssuchende und aufstiegsorientierte Mittelstandshaushalte ein deutlich weniger positives Bild. Ob sich die Situation in den kommenden Jahren entspannt oder weiter zuspitzt, hängt nach Einschätzung des BWO wesentlich von der Entwicklung der Haushaltszahlen ab. Solange der Zuwachs an Haushalten das Wachstum des Wohnungsbestands übersteigt, bleibt der Markt eng – mit spürbaren Konsequenzen für Erschwinglichkeit und Auswahl auf dem Schweizer Wohnungsmarkt.

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Band „Wiener Wahnsinn“: Sponsoring-Geld floss laut Zeugen direkt in Musikvideos

17.03.2026


Im Verfahren rund um die insolvente Immobiliengesellschaft Wienwert haben erste Zeugenaussagen die Position des mitangeklagten SPÖ-Bezirksvorstehers von Wien-Donaustadt, Ernst Nevrivy, gestärkt. Vor dem zuständigen Gericht wird geprüft, ob der Kommunalpolitiker dem früheren Wienwert-Chef Stefan Gruze vertrauliche Informationen über den Standort einer geplanten Remisenerweiterung der Wiener Linien weitergegeben haben soll. Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) wirft Nevrivy in diesem Zusammenhang unter anderem Verletzung des Amtsgeheimnisses vor, gegen Gruze richtet sich der Verdacht der Untreue. Beide weisen die Vorwürfe zurück; es gilt die Unschuldsvermutung.

Kern des Anklagevorwurfs ist ein Grundstücksdeal: Gruze soll nach Darstellung der WKStA jene Liegenschaft erworben haben, auf der die Erweiterung der Remise geplant gewesen sei, und diese anschließend gewinnbringend an den städtischen Öffi-Betreiber veräußert haben. Der Stadt Wien sei dadurch ein Schaden von rund 850.000 Euro entstanden. Im Gegenzug soll Nevrivy laut Anklage unter anderem VIP-Tickets für Wiener Fußball-Derbys sowie für Spiele der österreichischen Nationalmannschaft erhalten haben. Zusätzlich soll die bei Nevrivy beliebte Band „Wiener Wahnsinn“ Sponsorgelder von Wienwert bekommen haben.

Als erster Zeuge der aktuellen Verhandlung trat der ehemalige Rapid-Manager und Stiefsohn Nevrivys auf. Er bestätigte die Darstellung des Politikers, wonach VIP-Einladungen zu Spielen für ihn jederzeit leicht zu organisieren gewesen seien. Nevrivy hätte „mit Sicherheit“ auch kurzfristig zu Partien kommen können, sagte der Ex-Funktionär und verwies darauf, dass er auch für Länderspiele Karten besorgen konnte. Der Bezirksvorsteher hatte bereits Ende Jänner im Zeugenstand erklärt, er halte den Vorwurf, mit VIP-Karten bestochen worden zu sein, für wenig überzeugend.

Ein weiteres Schlaglicht fiel auf das Sponsoring der Rockband „Wiener Wahnsinn“. Ein Bandmitglied schilderte vor Gericht, dass die Gelder von Wienwert nach seiner Kenntnis eins zu eins in die Produktion von Musikvideos geflossen seien. Nevrivy sei „Fan der ersten Stunde“ und über eine – letztlich abgelehnte – Kulturförderung über den Finanzbedarf der Gruppe informiert gewesen. In der Folge sei es zu einem Treffen zwischen der Band und Wienwert-Chef Gruze gekommen, bei dem das Sponsoring vereinbart worden sein soll. Welche rechtliche Bedeutung diese Kontakte im Lichte der Korruptionsvorwürfe haben, bleibt Aufgabe des Gerichts – die Beweisaufnahme in der Causa Wienwert ist noch nicht abgeschlossen.