Lenzing-Aktionäre entscheiden über erweiterten Spielraum bei Veräußerung eigener Aktien

24.03.2026


Lenzing AG, der börsennotierte Faserhersteller mit Sitz in Lenzing an der Ager, hat die Einberufung zu seiner 82. ordentlichen Hauptversammlung veröffentlicht. Das Aktionärstreffen ist für Donnerstag, den 23. April 2026, um 10:00 Uhr MESZ im Kulturzentrum Lenzing in der Johann-Böhm-Straße 1 angesetzt. Grundlage ist die Einladung, die über EQS veröffentlicht wurde und die vollständige Tagesordnung sowie die formalen Rechte der Aktionäre beschreibt.

Auf der Agenda stehen zentrale Governance- und Finanzthemen: Vorgesehen ist die Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2025, inklusive Lageberichten, Corporate-Governance-Bericht und konsolidierter Nachhaltigkeitserklärung sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2025. Die Aktionäre sollen über die Entlastung von Vorstand und Aufsichtsrat für 2025, die Festsetzung der Vergütung des Aufsichtsrats für 2026, Wahlen in den Aufsichtsrat, den Vergütungsbericht sowie die Wahl des Abschlussprüfers für den Jahres- und Konzernabschluss sowie für die konsolidierte Nachhaltigkeitsberichterstattung 2026 abstimmen.

Besondere Aufmerksamkeit dürfte den vorgesehenen Beschlüssen zur Kapitalpolitik gelten. Unter Tagesordnungspunkt 8a soll der Vorstand, mit Zustimmung des Aufsichtsrats, erneut ermächtigt werden, für maximal 30 Monate ab Beschlussdatum eigene Aktien gemäß § 65 Abs 1 Z 4 und 8 AktG in einem Umfang von bis zu 10% des Grundkapitals zu erwerben. Die Ermächtigung umfasst auch die Möglichkeit der Einziehung eigener Aktien und ersetzt eine vergleichbare, auf der Hauptversammlung vom 18. April 2024 erteilte und nun zu widerrufende Ermächtigung. Unter Punkt 8b ist zudem eine neue Ermächtigung vorgesehen, eigene Aktien in anderer Form als über die Börse oder ein öffentliches Angebot zu veräußern und dabei gegebenenfalls das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen; auch diese Kompetenz soll die bisherige, 2024 beschlossene Regelung ablösen.

Die Einladung präzisiert außerdem die Rechte der Anteilseigner. Aktionäre, die einzeln oder gemeinsam mindestens 5% des Grundkapitals halten und diese Beteiligung seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung besitzen, können schriftlich verlangen, zusätzliche Punkte auf die Tagesordnung zu setzen. Ein entsprechendes Verlangen muss der Gesellschaft bis spätestens 2. April 2026, 24:00 Uhr MESZ, per Post oder Boten an die Firmenadresse in 4860 Lenzing an der Ager, Werkstraße 2, zu Händen von Sébastien Knus, oder per E-Mail an die angegebene Gesellschaftsadresse zugehen. Weitere Unterlagen, darunter der Jahresfinanzbericht 2025 samt Jahres- und Konzernabschluss, Lageberichten sowie der konsolidierten Nachhaltigkeitserklärung, sollen laut Einladung spätestens ab 2. April 2026 auf der Website des Unternehmens zur Verfügung stehen.

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AIT und Innenministerium bringen Fingerabdruckscan auf das Diensthandy

24.03.2026


Die österreichische Polizei verlagert die Abnahme von Fingerabdrücken zunehmend auf die Straße: Anstatt Verdächtige für eine Identitätsfeststellung in die Inspektion zu bringen, können Beamtinnen und Beamte künftig direkt über ihre Diensthandys Fingerabdrücke nehmen. Das Innenministerium hat die Technologie, die seit 2019 gemeinsam mit dem Austrian Institute of Technology (AIT) entwickelt wird, jetzt in einen breiten Probebetrieb überführt. Derzeit ist das System auf rund 600 Diensthandys in ganz Österreich im Einsatz.

Innenminister Gerhard Karner (ÖVP) bezeichnete die Lösung bei der Präsentation als deutliche Erleichterung für die Exekutive im Alltag. Wegfallende Fahrten zur Dienststelle sollen Zeit sparen und die Kapazitäten der Polizei erhöhen. Wie das Ministerium ausführt, zeigte sich der Effekt bereits bei einem fremdenpolizeilichen Schwerpunkt in Wien, bei dem zwei Personen ohne gültigen Aufenthaltsstatus sowie ein mutmaßlicher Suchtgiftdealer identifiziert wurden. Laut Karner ist die nun genutzte mobile Fingerabdruck-Technologie derzeit ein Alleinstellungsmerkmal der österreichischen Polizei.

Technisch baut das System auf den bereits ausgegebenen Diensthandys der Beamtinnen und Beamten auf. Nach Angaben des Innenministeriums besitzen alle Polizisten in Österreich ein eigenes Diensthandy, auf dessen Grundlage die Sensorentechnologie und die zugehörige IT für ein US-Produkt entwickelt wurden, das die Exekutive einsetzt. Die gescannten Fingerabdrücke werden aus dem Feld an eine Zentrale übermittelt, die binnen kurzer Zeit eine Rückmeldung liefert, ob belastende Informationen zu der überprüften Person vorliegen.

Das AIT verweist darauf, dass die mehrjährige Entwicklungszeit nicht nur auf die technische Umsetzung der Sensorik und Software zurückzuführen ist. Helmut Leopold, Leiter des Center for Digital Safety and Security am AIT, betonte, dass die Anwendung zugleich gesetzeskonform und datenschutzkonform ausgestaltet werden musste. Die rechtlichen Vorgaben sind im Sicherheitspolizeigesetz geregelt. Das Innenministerium hebt hervor, dass der Schutz der Privatsphäre eine zentrale Rolle in der Auslegung der neuen mobilen Fingerabdrucklösung spielt.