
In Wien treten mit 1. April neue Regeln für Mieterhöhungen in Kraft, die den Spielraum für Vermieter deutlich einschränken sollen. Auf Basis der vom Bund beschlossenen Mietpreisbremse dürfen Mietzinse in vielen Verträgen heuer erstmals wieder angehoben werden – allerdings nur innerhalb klar vorgegebener Grenzen. Die Stadt reagiert darauf mit einem erweiterten Service: Die städtische Mieterhilfe bietet eine kostenlose Prüfung der vorgeschriebenen Erhöhungen an.
Laut der neuen Wohnstadträtin Elke Hanel-Torsch (SPÖ) sind Aufschläge nur in begrenzter Höhe zulässig. Für die meisten Altbauwohnungen sowie für Gemeindebauwohnungen ist eine Anhebung von maximal 1 Prozent erlaubt. Im frei vermieteten Segment liegt der zulässige Rahmen bei höchstens 3,3 Prozent. Der Wert für den freien Mietmarkt errechnet sich aus der Inflation, die nach den Vorgaben aber nur teilweise weitergegeben werden darf.
Die Stadt rechnet damit, dass die neuen Bestimmungen zu Unsicherheiten führen könnten – sowohl auf Seiten der Mieter als auch der Vermieter. Hanel-Torsch verweist darauf, dass es in der Folge zu unzulässigen Mieterhöhungen kommen kann. Die Mieterhilfe soll hier als Kontrollinstanz fungieren und prüfen, ob die gesetzlichen Richtlinien eingehalten werden. Mieterhöhungen sind grundsätzlich höchstens einmal jährlich gestattet und im Jahr 2026 frühestens wieder ab April möglich.
Voraussetzung für jede Erhöhung ist eine Wertsicherungsklausel im Mietvertrag. Ohne eine solche Vereinbarung sind Mietzinsanpassungen rechtlich nicht zulässig. Parallel dazu ändern sich auch die Regeln für befristete Verträge: Ist der Vermieter ein Unternehmer, müssen neue befristete Mietverträge künftig grundsätzlich auf mindestens fünf Jahre abgeschlossen oder verlängert werden. Wird eine kürzere Dauer vereinbart, bleibt der Mietvertrag zwar gültig, die verkürzte Befristung ist aber rechtlich nicht durchsetzbar.

In Kärnten endet eine Ära: Peter Kaiser (SPÖ) absolviert am Dienstag seinen letzten Arbeitstag als Landeshauptmann und zieht sich danach in den Ruhestand zurück. Der 67-Jährige verlässt um 17.00 Uhr sein Büro in der Landesregierung, nachdem er zuvor im Klagenfurter Konzerthaus offiziell verabschiedet wurde. Kaiser war insgesamt 18 Jahre Mitglied der Kärntner Landesregierung und steht seit dem SPÖ-Wahlsieg bei der Landtagswahl 2013 an der Spitze des südlichsten Bundeslands.
Zur Abschiedsfeier im Konzerthaus kamen rund 280 geladene Gäste – von politischen Wegbegleitern über Vertreter aus Gesellschaft, Kultur, Kirche und Wirtschaft bis hin zu Freunden. Begrüßt wurde Kaiser von der Militärmusikkapelle Kärnten, viele Programmpunkte blieben für ihn bis zuletzt Überraschung. Die künftige amtsführende Landeshauptfrau Gabriele „Gabi“ Schaunig (SPÖ) moderierte den Abend. In einem Video würdigten Persönlichkeiten, darunter Ex-Bundespräsident Heinz Fischer, Kaisers Stil der Amtsführung.
Als Überraschungsredner trat der frühere Landeshauptmann und Kärntner SPÖ-Landesvorsitzende Peter Ambrozy auf. Er bezeichnete Kaiser als den „untypischsten Landeshauptmann Kärntens“ – einen Politiker ohne traditionellen Kärntner Anzug, der in seinem Büro Werke slowenischer Künstler hängen habe. Nach seiner eigenen Rede im voll besetzten mittleren Saal des Konzerthauses bat Kaiser die Gäste zu Schinkenfleckerln und informellem Austausch.
Mit Dienstagabend legt Kaiser sein Amt offiziell zurück. Für die Übergangsphase übernimmt seine bisherige Stellvertreterin Gabriele Schaunig für eine Woche interimistisch den Landeshauptmann-Posten. Gleich nach Ostern, am 7. April, soll der aktuelle Landesrat und Chef der Landes-SPÖ, Daniel Fellner, vom Kärntner Landtag zum neuen Landeshauptmann gewählt werden. Einen Tag später ist die Angelobung durch Bundespräsident Alexander Van der Bellen geplant. Kaiser hatte bereits im Vorfeld erklärt, „der Zeitpunkt sei gekommen, diese Aufgabe wohlüberlegt in jüngere Hände zu legen“.