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Burgenlands Landeshauptmann Hans Peter Doskozil (SPÖ) will die seit Jahren schwelende Debatte über sogenannte Gastpatienten in Österreich mit einem strukturellen Kompromiss beenden. Bei der Frühjahrsklausur des SPÖ-Landtagsklubs in Neutal (Bezirk Oberpullendorf) präsentierte der Landesparteichef ein Modell, das die Zuständigkeiten für Spitäler klar zwischen Bund und Ländern aufteilen und die Finanzierung strikt nach dem Prinzip „Geld folgt Leistung“ organisieren soll.
Zentraler Baustein des Vorschlags ist eine neue Kategorie von Bundesspitälern. In diese Gruppe sollen nach Vorstellung Doskozils hoch spezialisierte Häuser wie das Allgemeine Krankenhaus in Wien (AKH), das Universitätsklinikum Graz oder die Klinik in Linz fallen. Ergänzt werden könnten sie um Heeresspitäler und Einrichtungen der AUVA. In diesen Häusern dürfe künftig gar nicht mehr über Gastpatienten diskutiert werden, betonte Doskozil – der Bund müsse hier „in Vorlage treten“ und die Finanzierungsverantwortung übernehmen.
Alle übrigen Krankenhäuser sollen dagegen in der Kompetenz der Länder bleiben. Diese hätten in Abstimmung mit benachbarten Bundesländern Schwerpunkte zu setzen und die regionale Versorgungsstruktur zu organisieren. Für das Burgenland selbst würde die vorgeschlagene Neuordnung laut Doskozil zwar keine unmittelbare Veränderung bei der Trägerschaft bringen, weil dort kein Spital vom Bund geführt wird. Er sieht darin aber die Chance, die oft konfliktreiche Diskussion um Gastpatienten und die damit verbundene Frage der Kostenverteilung „in den Griff zu bekommen“, wenn die Verteilung der Steuermittel konsequent an erbrachte Leistungen gekoppelt wird.
Als Beispiel für seine Linie in der Gesundheitspolitik verweist Doskozil auch auf die neue Klinik in Oberwart, in der dieser Tage eine Herzchirurgie in Betrieb gegangen ist. Gegen deren Einführung hatte sich die Bundeszielsteuerungskommission zuvor ausgesprochen. Der Landeshauptmann hält dennoch an dem Projekt fest und verknüpft es mit seinem Ruf nach einer bundesweit neu geordneten Spitalslandschaft, in der Bund und Länder ihre Rollen klar definieren und Finanzierungskonflikte über Leistungsdaten statt über Herkunft der Patientinnen und Patienten gelöst werden.

Lenzing AG, der börsennotierte Faserhersteller mit Sitz in Lenzing an der Ager, hat die Einberufung zu seiner 82. ordentlichen Hauptversammlung veröffentlicht. Das Aktionärstreffen ist für Donnerstag, den 23. April 2026, um 10:00 Uhr MESZ im Kulturzentrum Lenzing in der Johann-Böhm-Straße 1 angesetzt. Grundlage ist die Einladung, die über EQS veröffentlicht wurde und die vollständige Tagesordnung sowie die formalen Rechte der Aktionäre beschreibt.
Auf der Agenda stehen zentrale Governance- und Finanzthemen: Vorgesehen ist die Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2025, inklusive Lageberichten, Corporate-Governance-Bericht und konsolidierter Nachhaltigkeitserklärung sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2025. Die Aktionäre sollen über die Entlastung von Vorstand und Aufsichtsrat für 2025, die Festsetzung der Vergütung des Aufsichtsrats für 2026, Wahlen in den Aufsichtsrat, den Vergütungsbericht sowie die Wahl des Abschlussprüfers für den Jahres- und Konzernabschluss sowie für die konsolidierte Nachhaltigkeitsberichterstattung 2026 abstimmen.
Besondere Aufmerksamkeit dürfte den vorgesehenen Beschlüssen zur Kapitalpolitik gelten. Unter Tagesordnungspunkt 8a soll der Vorstand, mit Zustimmung des Aufsichtsrats, erneut ermächtigt werden, für maximal 30 Monate ab Beschlussdatum eigene Aktien gemäß § 65 Abs 1 Z 4 und 8 AktG in einem Umfang von bis zu 10% des Grundkapitals zu erwerben. Die Ermächtigung umfasst auch die Möglichkeit der Einziehung eigener Aktien und ersetzt eine vergleichbare, auf der Hauptversammlung vom 18. April 2024 erteilte und nun zu widerrufende Ermächtigung. Unter Punkt 8b ist zudem eine neue Ermächtigung vorgesehen, eigene Aktien in anderer Form als über die Börse oder ein öffentliches Angebot zu veräußern und dabei gegebenenfalls das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen; auch diese Kompetenz soll die bisherige, 2024 beschlossene Regelung ablösen.
Die Einladung präzisiert außerdem die Rechte der Anteilseigner. Aktionäre, die einzeln oder gemeinsam mindestens 5% des Grundkapitals halten und diese Beteiligung seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung besitzen, können schriftlich verlangen, zusätzliche Punkte auf die Tagesordnung zu setzen. Ein entsprechendes Verlangen muss der Gesellschaft bis spätestens 2. April 2026, 24:00 Uhr MESZ, per Post oder Boten an die Firmenadresse in 4860 Lenzing an der Ager, Werkstraße 2, zu Händen von Sébastien Knus, oder per E-Mail an die angegebene Gesellschaftsadresse zugehen. Weitere Unterlagen, darunter der Jahresfinanzbericht 2025 samt Jahres- und Konzernabschluss, Lageberichten sowie der konsolidierten Nachhaltigkeitserklärung, sollen laut Einladung spätestens ab 2. April 2026 auf der Website des Unternehmens zur Verfügung stehen.