Nach Überzeichnung im Juni: Akara Fund startet im November 18. Kapitalerhöhung

08.10.2026


Der Akara Swiss Diversity Property Fund PK, verwaltet von Swiss Prime Site Solutions, will sein Wachstum mit einer weiteren Kapitalerhöhung beschleunigen. Nach der deutlich überzeichneten 17. Kapitalerhöhung im Juni 2026 plant der Immobilienfonds im November seine 18. Kapitalerhöhung. Angestrebt wird eine Kapitalaufnahme im Umfang von CHF 150 bis 200 Millionen. Die Zeichnungsfrist soll voraussichtlich von Mittwoch, 11. November, bis Dienstag, 1. Dezember 2026 dauern, die Liberierung der neuen Fondsanteile ist für Freitag, 11. Dezember 2026 vorgesehen. Die detaillierten Emissionskonditionen werden vor Beginn der Zeichnungsfrist veröffentlicht.

Die neue Kapitalrunde folgt auf ein solides erstes Halbjahr 2026, in dem der Akara Fund nach eigenen Angaben seine stabile Entwicklung bestätigt hat. Der Fonds erzielte in den ersten sechs Monaten eine Anlagerendite von 2,56 Prozent und erhöhte die Mietzinseinnahmen um über 9 Prozent auf rund CHF 54 Millionen. Das Immobilienportfolio wurde durch den gezielten Erwerb von sieben Liegenschaften mit einem Fair Value von rund CHF 288 Millionen ausgebaut. Per 30. Juni 2026 umfasste der Fonds damit insgesamt 150 Liegenschaften mit einem Marktwert von CHF 3,32 Milliarden.

Parallel zum Portfoliowachstum konnte der Fonds die Effizienz seiner Bestände steigern. Sowohl die Brutto- als auch die Nettorendite der fertigen Bauten legten im Berichtszeitraum zu. Gleichzeitig senkte der Akara Fund seine Fremdfinanzierungsquote auf 20,73 Prozent. Damit verschafft sich der Immobilienfonds zusätzlichen Spielraum für weiteres Wachstum, ohne die Verschuldung stark auszuweiten. Die geplante Kapitalerhöhung soll diese Strategie unterstützen und die Basis für eine Fortsetzung des ausgerichteten, nachhaltigen Ausbaus des Portfolios legen.

Die 18. Kapitalerhöhung erfolgt unter Wahrung der Bezugsrechte der bestehenden Anteilinhaber. Sollten nach Ablauf der Bezugsfrist freie Bezugsrechte verbleiben, können auch neue Investoren am Fonds partizipieren. Vor Beginn der Zeichnungsfrist haben Anleger zudem die Möglichkeit, mittels Pre-Commitments ihre Chancen auf eine Zuteilung zu erhöhen. Der Fonds verweist auf eine Projektpipeline im mittleren dreistelligen Millionenbereich bis in die nächste Dekade, für deren Umsetzung die nun geplante Kapitalaufnahme eine zentrale Grundlage bilden soll.

Other news

Externe Prüfer sehen Wiener MAK nach Raubüberfall ohne Fehlverhalten

08.10.2026


Der bewaffnete Juwelenraub im Wiener Museum für angewandte Kunst (MAK) vom 27. August ist nach Einschätzung externer Fachleute nicht auf Versäumnisse der Institution zurückzuführen. Ein 34 Seiten umfassendes Gutachten des Sicherheitsconsulting-Unternehmens LifeLine's kommt zu dem Schluss, dass das Haus sowohl bei den technischen Sicherheitsvorkehrungen als auch beim operativen Vorgehen während des Überfalls und im anschließenden Krisenmanagement korrekt gehandelt hat. Die zentrale Frage, ob das Ereignis sicherheitstechnisch und organisatorisch adäquat bewältigt wurde, beantworten die Gutachter mit einem „klaren Ja“.

Im Fokus der Untersuchung stand die Ausstellung „Glanzstücke. Van Cleef & Arpels High Jewelry x Masterpieces from the MAK Collection“, in deren Juwelenraum zwei bewaffnete Täter mitten am Nachmittag eine Vitrine einschlugen und mit einem historischen Diamantcollier flüchteten. Laut Bericht waren alle mit den Vertragspartnern vereinbarten Sicherheitsstandards und Normen erfüllt. Dazu zählten unter anderem der Einsatz von 185 Videokameras, einer dreistelligen Zahl von Alarmsensoren, speziellem Sicherheitsglas sowie geschultem Sicherheitspersonal. Der nach der Tat eingeführte Einsatz von Metalldetektoren war laut Gutachten zuvor weder verlangt noch durch bestehende Standards vorgesehen.

Besonders hervor hebt der Bericht die bewusste Entscheidung für den Vorrang des Personenschutzes vor dem Objektschutz. Aus diesem Grund verzichtete das Museum auf laute Alarmsignale während der Öffnungszeiten und auf bewaffnete Sicherheitskräfte im Ausstellungsbereich. Die direkte Alarmierung von Polizei und hauseigener Sicherheitszentrale wurde den Angaben zufolge um 14:01:22 Uhr ausgelöst und habe „optimal und effizient“ funktioniert. Auch das Verhalten der anwesenden Securitas-Mitarbeitenden wird positiv bewertet: Sie hätten eine unmittelbare Konfrontation mit den bewaffneten Tätern und damit das Risiko einer Eskalation, etwa durch Panik oder mögliche Geiselnahmen, vermieden.

Die Gutachter kommen insgesamt zu dem Befund, dass ein von professionellen Tätern geplanter und durchgeführter Raub unter regulären Öffnungsbedingungen mit „vernünftigen Mitteln“ nicht vollständig zu verhindern gewesen sei – selbst bei Einsatz moderner Überwachungstechnik und etablierter Sicherheitsprotokolle. Aus ihrer Sicht bestätigt der Fall eine bekannte Grenze musealer Schutzkonzepte: Absolute Sicherheit wäre nur um den Preis massiver Einschränkungen der Bewegungsfreiheit von Besucherinnen und Besuchern zu erreichen, formuliert das Gutachten sinngemäß. Das MAK wird damit für den konkreten Vorfall entlastet, auch wenn der spektakuläre Coup die Debatte über Sicherheitsstandards in Ausstellungshäusern neu anheizen dürfte.