
Im monatelangen Streit um die Finanzierung des Rettungsdienstes in Nordrhein-Westfalen wächst der Druck auf Kommunen, Krankenkassen und Landesregierung. Der nordrhein-westfälische Städtetag warnt vor „erheblichen Finanzierungslücken“ und sieht die Funktionsfähigkeit des Notfalldienstes gefährdet. Hintergrund ist die Frage, wer die Kosten für sogenannte Fehlfahrten trägt – Einsätze, bei denen am Ende kein Patient in ein Krankenhaus transportiert wird. Die gesetzlichen Krankenkassen hatten angekündigt, sich ab 2026 an diesen Kosten nicht mehr zu beteiligen und weigern sich seit diesem Jahr, Fehlfahrten vollständig zu bezahlen.
Die Landesregierung versucht, den Konflikt mit einer Übergangslösung zu entschärfen. Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) legte dem Gesundheitsausschuss des Landtags einen Musterbeschluss vor, der auf ein Angebot der Kassen zurückgreift: Demnach sollen die Krankenkassen übergangsweise die Hälfte der Kosten für Fehlfahrten übernehmen. Die Regelung wäre jedoch an eine Obergrenze gebunden – sie gilt nur, solange der Anteil der Fehlfahrten an allen Einsätzen nicht über 15 Prozent steigt. Tatsächlich liegt diese Quote in vielen Städten laut Landesangaben bei bis zu 25 Prozent.
Für die Kommunen reicht der Vorschlag nicht aus. Vertreter des Städtetags kritisieren, dass Städte auf hohen Summen sitzenblieben, sollten die Kassen nur einen Teil der Fehlfahrten finanzieren. Angesichts der angespannten Haushaltslage sehen sie kaum Spielraum, die Lücken aus eigenen Mitteln zu schließen. In Beschlüssen, die der Deutschen Presse-Agentur vorliegen, ist von einem Szenario die Rede, in dem die Kommunen gezwungen sein könnten, von allen Menschen, die einen Rettungswagen rufen, hohe Eigenanteile zu verlangen. Der Rettungsdienst sei eine „riesige Errungenschaft“ der Gefahrenabwehr und dürfe „nicht unter Druck geraten“, heißt es.
Eine ursprünglich geplante landesweit einheitliche Rahmenvereinbarung zwischen Kommunen, Krankenkassen und Land zur dauerhaften Finanzierung des Rettungsdienstes ist gescheitert. Nach Einschätzung des Städtetags lasse sich dieses Modell „nicht verwirklichen“. Stattdessen sollen nun einzelne Städte selbst entscheiden, ob sie den vom Land vorgeschlagenen Übergangsmodus akzeptieren und individuelle Vereinbarungen mit den Kassen schließen. Im Gegenzug erwartet die Landesregierung, dass die Kommunen die Strukturen des Rettungsdienstes in NRW auf den Prüfstand stellen und Einsparmöglichkeiten prüfen. Für Versicherte bleibt damit offen, ob und in welchem Umfang sie künftig an den Kosten eines Notrufs beteiligt werden könnten.

Die österreichische Bundesregierung plant mit 1. Oktober die Einführung einer umstrittenen Paketsteuer von 2 Euro pro Sendung für große Online-Händler. Betroffen wären Unternehmen mit einem Jahresumsatz von mehr als 100 Millionen Euro, insgesamt 16 Plattformen und Händler, wie der Handelsverband mitteilt. Dazu zählen unter anderem Amazon, Otto, Temu, Zalando, Shop-Apotheke, Ebay.at/Ebay.de, Best Secret, Mediamarkt, AliExpress, Apple, Shein, Universal, Ikea und XXXLutz. Laut Schätzungen des Marktforschers EBCD basiert die Auswahl auf den jeweiligen Online-Umsätzen.
Indirekte Auswirkungen erwartet der Handelsverband für rund 4.000 österreichische Händler, die ihre Waren über diese großen Online-Marktplätze vertreiben. Offen ist, ob der heimische Marktplatz für generalüberholte Gebrauchsgüter, Refurbed, mit einem geschätzten Jahresumsatz zwischen 90 und 110 Millionen Euro ebenfalls unter die Abgabe fallen wird. Das Finanzministerium kalkuliert mit einem jährlichen Aufkommen von rund 280 Millionen Euro aus der Paketsteuer. Diese Einnahmen sollen ab 1. Juli 2026 eine geplante Senkung der Mehrwertsteuer auf ausgewählte Grundnahrungsmittel teilweise gegenfinanzieren.
Der Versandhändler Otto kündigt massiven Widerstand gegen die neue Abgabe an. Sollte die Paketsteuer wie vorgesehen umgesetzt werden, will das Unternehmen gegen den entsprechenden Steuerbescheid beim Finanzgericht berufen. Otto-Austria-Chef Harald Gutschi rechnet im Schulterschluss mit dem Handelsverband mit einem zwei- bis vierjährigen Rechtsstreit, der sich durch mehrere Instanzen ziehen könnte. Theoretisch reicht der Instanzenzug bis zum Verfassungsgerichtshof (VfGH) und zum Europäischen Gerichtshof (EuGH).
Rückendeckung erhält Otto von der Anwaltskanzlei Dorda. Ein von ihr erstelltes Gutachten stuft den Entwurf der Paketsteuer als "mehrfach verfassungs- und unionsrechtswidrig" ein. Dorda-Partner Andreas Zahradnik sieht "sehr große Chancen", eine Anfechtung erfolgreich zu führen, und bewertet die Erfolgsaussichten auf europarechtlicher Ebene als noch höher. Während das Finanzministerium auf zusätzliche Einnahmen für steuerpolitische Entlastungsmaßnahmen verweist, bereitet sich die Branche auf eine rechtliche Auseinandersetzung vor, deren Ausgang maßgeblich bestimmen dürfte, wie weit nationale Sonderabgaben im europäischen Onlinehandel künftig gehen können.