Novelle des VOG: Staat reagiert auf Forderungen nach stärkerem Schutz von Verbrechensopfern

10.06.2026


Ein Jahr nach dem Amoklauf am Grazer BORG Dreierschützengasse stellt die österreichische Bundesregierung die Unterstützung für Opfer von Straftaten auf neue Grundlagen. Sozialministerin Korinna Schumann (SPÖ) legt eine Novelle des Verbrechensopfergesetzes (VOG) vor, die Entschädigungen und Leistungen für Betroffene spürbar ausweiten soll. Die Reform tritt damit in eine Lücke, auf die Opferhilfsorganisationen bereits nach dem Terroranschlag in Wien 2020 hingewiesen hatten: Die bestehenden gesetzlichen Hilfen galten vielen als zu niedrig und nicht mehr zeitgemäß.

Kernstück der geplanten Reform ist die Verdoppelung des pauschalen Schmerzengeldes. Bisher liegen die Pauschalen je nach Schwere des Falls zwischen 2.000 und 12.000 Euro – Beträge, die seit 2013 nicht mehr valorisiert wurden. Künftig sollen diese Sätze erhöht werden, um die finanzielle Entschädigung näher an aktuelle Lebenshaltungs- und Behandlungskosten heranzuführen. Zusätzlich entfällt bei minderjährigen Opfern von Sexualdelikten sowie bei Angehörigen von infolge eines Verbrechens Verstorbenen die bisher erforderliche Begutachtung; in diesen Fällen steht automatisch eine erhöhte Pauschalsumme von 4.000 Euro zu.

Über das Schmerzengeld hinaus sieht die Novelle ein breiteres Unterstützungsbündel vor. Der Höchstbetrag für den Ersatz von Bestattungskosten wird ebenso verdoppelt wie bestimmte andere finanzielle Hilfen. Ausgebaut werden außerdem Therapieangebote, insbesondere klinisch-psychologische Leistungen, und der Einsatz von Kriseninterventionseinheiten soll verstärkt werden. Zur Stärkung der Sicherheit von Betroffenen plant der Bund Zuschüsse für den Austausch beschädigter Schließanlagen, wenn diese im Zusammenhang mit einer Straftat zerstört oder beeinträchtigt wurden.

Schumann begründet die Neuausrichtung mit dem Anspruch auf eine „respektvolle und einfühlsame Betreuung“ von Verbrechensopfern und einer „umfassenden und zeitgemäßen Unterstützung“. Das menschliche Leid könne der Staat nicht wiedergutmachen, betont die Ministerin, es gelte aber, Betroffene so gut wie möglich zu begleiten. Der Gesetzesentwurf soll in den kommenden Tagen in die parlamentarische Begutachtung gehen. Damit könnte der Amoklauf in Graz, bei dem ein 21-jähriger Ex-Schüler zehn Menschen tötete und zahlreiche weitere schwer verletzte, zu einem Wendepunkt in der österreichischen Opferpolitik werden.

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Studie zeigt Effizienzproblem: Hälfte der Notarzteinsätze ohne ärztliche Maßnahmen

11.06.2026


Österreichs Notarztsystem steht nach Einschätzung führender Fachgesellschaften zunehmend unter Druck. Laut aktuellen Auswertungen ist in rund 20 Prozent der Notarzteinsätze keine notärztliche Maßnahme erforderlich, in mehr als der Hälfte der Fälle (53 Prozent) wäre eine Versorgung durch gut ausgebildete Sanitäter ausreichend gewesen. Vor diesem Hintergrund fordert die Plattform Notfallmedizin eine grundlegende Reform des mehr als 20 Jahre alten Sanitätergesetzes (SanG). Notärzte müssten dort verfügbar sein, „wo Menschen wirklich um ihr Leben kämpfen“, hieß es bei einer Pressekonferenz in Wien.

Die Plattform Notfallmedizin vernetzt zentrale notärztliche Organisationen des Landes, darunter die Österreichische Gesellschaft für Anästhesiologie, Reanimation und Intensivmedizin (ÖGARI), die Arbeitsgemeinschaft Notfallmedizin Steiermark (AGN), die Österreichische Gesellschaft für Notfall- und Katastrophenmedizin (ÖNK), die Interessengemeinschaft Notärztinnen und Notärzte Oberösterreich (INO) sowie die Interessengemeinschaft Notfallmedizin Innsbruck (IGNI). Vertreter der Plattform verweisen auf wiederkehrende Berichte, wonach Notärzte zu spät einträfen, und sehen die Ursache weniger in mangelnden Kapazitäten als in einer Fehlverteilung der Einsätze.

„Wir haben derzeit 120 Notarztfahrzeuge im Dienst, die 24/7 besetzt sind“, sagte Helmut Trimmel von der ÖGARI. Je nach Jahreszeit kommen 29 bis 40 Notarzthubschrauber hinzu. Im internationalen Vergleich sei das Niveau der notfallmedizinischen Versorgung damit hoch. Gleichzeitig gebe es jedoch in vielen Regionen einen Mangel an Notärztinnen und Notärzten sowie „heftige Diskussionen“ darüber, dass diese zu spät kämen. Wissenschaftliche Studien zeigten, dass hochqualifizierte Notärzte vielfach mit Einsätzen beschäftigt seien, für die ihre spezielle Expertise gar nicht erforderlich wäre. Notärztliche Maßnahmen wie etwa Intubationen würden nur in einem kleinen Teil der Fälle benötigt.

Die Plattform sieht den Kern des Problems im bestehenden gesetzlichen Rahmen. Das Sanitätergesetz erlaube die Tätigkeit des Rettungssanitäters rechtlich nur als Hilfstätigkeit, obwohl diese in der Praxis längst mehr leisten, kritisierte Clemens Kaltenberger, Präsident des Bundesverbands Rettungsdienst (BVRD). Eine Modernisierung des Gesetzes mit einer klaren Kompetenzerweiterung für Sanitäter soll nach Vorstellung der beteiligten Organisationen dazu beitragen, Versorgungslücken zu vermeiden und die begrenzten Notarztressourcen gezielt dort einzusetzen, wo sie tatsächlich lebensrettend gebraucht werden.