Quotenstreit in Berlin: Justizsenatorin sieht Grundgesetz verletzt

17.03.2026


Ein von der Berliner Justizsenatorin Felor Badenberg (CDU) beauftragtes Rechtsgutachten stellt zentrale Teile des Berliner Partizipations- und Integrationsgesetzes als verfassungswidrig dar. Das Gesetz, das 2021 unter einem rot-rot-grünen Senat reformiert wurde, soll Menschen mit Migrationsgeschichte im öffentlichen Dienst gezielt fördern. Nach Einschätzung der Gutachter kollidieren einzelne Regelungen jedoch mit dem im Grundgesetz verankerten Prinzip der Bestenauslese sowie mit dem Verbot von Benachteiligung oder Bevorzugung aufgrund von Herkunft oder Ethnie.

Konkret geht es um Vorgaben, die Personalverfahren in der Berliner Verwaltung und Justiz betreffen. So schreibt das Gesetz vor, dass zu Bewerbungsgesprächen mindestens so viele Personen mit Migrationshintergrund eingeladen werden müssen, wie es ihrem Anteil an der Berliner Bevölkerung entspricht – derzeit rund 40 Prozent. Zudem sollen Bewerberinnen und Bewerber mit Migrationshintergrund bei gleicher Qualifikation besonders berücksichtigt und vorrangig eingestellt werden. Aus der Senatsverwaltung wird berichtet, dass in der Praxis etwa im Justizbereich Bewerber ohne Migrationshintergrund trotz besserer Examensnoten nicht zu Auswahlgesprächen eingeladen wurden.

Badenberg, selbst im Iran geboren, stellt das integrationspolitische Ziel des Gesetzes nicht in Frage, betont aber die Bindung staatlichen Handelns an die Verfassung. „Integration gelingt nicht durch Quoten, sondern durch gleiche Chancen für alle“, sagte sie unter Verweis auf das Gutachten. Sie verweist auf Artikel 33 Absatz 2 des Grundgesetzes, wonach der Zugang zu öffentlichen Ämtern nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung zu erfolgen habe. Schon im Gesetzgebungsverfahren hatten Fachbeamte darauf hingewiesen, dass eine faktische Quote für Personen mit Migrationshintergrund verfassungsrechtliche Risiken birgt.

Vertreter von Grünen und Linken, die die Novelle des Partizipationsgesetzes 2021 gemeinsam mit der SPD durch das Abgeordnetenhaus gebracht hatten, reagieren empört. Die Linken-Politikerin Elif Eralp spricht von einem „Skandal“, weil die Justizsenatorin ein geltendes Gesetz aushebele. Das Gesetz benachteilige niemanden, es sehe lediglich vor, dass Menschen mit Migrationsgeschichte bei gleicher Eignung vorrangig eingestellt würden. Der Grünen-Politiker Sebastian Walter erinnert daran, dass in einem Rechtsstaat Verfassungsgerichte über die Verfassungskonformität von Landesgesetzen entscheiden und nicht einzelne Mitglieder des Senats. Wie der Konflikt um die umstrittenen Paragrafen beigelegt wird, ist offen – die Auseinandersetzung markiert jedoch eine neue Wegmarke im Spannungsfeld zwischen aktiver Integrationsförderung und strikter Bestenauslese im öffentlichen Dienst.

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Nur jeder zweite Vulva- und Peniskrebsfall ist HPV-bedingt

17.03.2026


Im Vorfeld des internationalen HPV-Kongresses EUROGIN, der vom 18. bis 21. März im Austria Center Vienna stattfindet, weisen Fachleute darauf hin, dass Humane Papillomaviren (HPV) nur einen Teil der Ursachen für anogenitale Krebserkrankungen ausmachen. Zwar sind HPV nach aktuellen Angaben für rund 95 Prozent der Plattenepithelkarzinome am Gebärmutterhals und am Anus verantwortlich, doch bei Krebs an Vulva und Penis wird nur etwa die Hälfte der Fälle mit dem Virus in Verbindung gebracht. Die übrigen Tumoren entstehen ohne nachweisbare HPV-Beteiligung – und diese HPV-unabhängigen Formen gelten als häufig aggressiver.

Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) unterscheidet im Anogenitalbereich, zu dem Gebärmutterhals, Anus, Penis und Vulva zählen, systematisch zwischen HPV-induzierten und HPV-unabhängigen Karzinomen. HPV-assoziierte Tumoren werden als Spätfolge einer sexuell übertragenen HPV-Infektion eingeordnet. Die genauen Ursachen für HPV-negative Karzinome sind dagegen bislang nur unvollständig geklärt, heißt es in einer Aussendung des Austria Center Vienna. Dermapathologin Sigrid Regauer betont, die Ätiologie dieser HPV-negativen Formen sei nach wie vor Gegenstand intensiver Forschung.

Für die klinische Praxis ist die Unterscheidung nach Angaben Regauers entscheidend. HPV-unabhängige Krebserkrankungen entwickeln sich demnach deutlich schneller als HPV-induzierte Karzinome. Bei letzteren vergehen zwischen Infektion, dem Auftreten nicht-invasiver Krebsvorstufen und dem Übergang in ein invasives Karzinom oftmals viele Jahre bis hin zu Jahrzehnten. Dieses langsame Fortschreiten eröffnet behandelnden Ärztinnen und Ärzten die Möglichkeit, neben chirurgischer Entfernung oder Lasertherapie auch zeitintensivere Therapieansätze zu verfolgen. Bei HPV-negativen Tumoren bleibt dieses therapeutische Zeitfenster in der Regel enger.

Besonders bei HPV-negativen Vulva- und Peniskarzinomen spielen entzündliche Hauterkrankungen eine gewichtige Rolle. Nach den vorliegenden Angaben entstehen etwa zwei Drittel dieser Tumoren auf dem Boden von Dermatosen, also chronischen Entzündungen der Haut wie Ekzemen. Solche Dermatosen treten häufig gemeinsam mit anderen Autoimmunerkrankungen auf. Für Expertinnen und Experten unterstreicht dies, dass Prävention und Früherkennung von Genitalkrebs nicht allein durch HPV-Impfprogramme abgedeckt werden können, sondern eine differenzierte dermatologische und immunologische Abklärung erfordern.