Sammelklage gegen CRIF in Vorbereitung: Bis zu 500 Euro Entschädigung pro betroffene Person erwartet

10.06.2026


Die Datenschutzorganisation Noyb geht in Österreich juristisch gegen die international tätige Kreditauskunftei CRIF vor. Die von Aktivist Max Schrems geführte NGO hat eine Unterlassungsklage eingebracht und bereitet zusätzlich eine Sammelklage auf Schadenersatz vor. Im Kern wirft Noyb dem in Österreich stark vertretenen italienischen Unternehmen vor, eine Art heimliches Melderegister zu betreiben, das Daten von nahezu allen Erwachsenen im Land umfasst, und darauf aufbauend Bonitätsbewertungen zu vergeben, die für Verträge und Kredite entscheidend sein können. CRIF selbst hat zu den Vorwürfen zunächst keine Stellungnahme abgegeben.

Laut Noyb basiert der sogenannte Credit Score bei rund 90 Prozent der betroffenen Personen nicht auf konkreten Finanzdaten, sondern lediglich auf allgemeinen Merkmalen wie Alter, Geschlecht und Wohnadresse. Nur bei den übrigen Personen flössen Informationen wie Insolvenzen oder Meldungen von Inkassobüros in die Bewertung ein; gegen deren Nutzung hat Noyb nach eigenen Angaben "kein Problem". Kritisch sehen die Datenschützer vor allem, dass die so ermittelten Scores für Betroffene erhebliche wirtschaftliche Nachteile haben können – etwa wenn Handy- oder Stromverträge nicht zustande kommen oder Kreditanträge abgelehnt werden, ohne dass die Betroffenen den Grund kennen.

Zusätzlichen Konfliktstoff liefert nach Darstellung von Noyb die Herkunft der Daten. CRIF soll sich personenbezogene Informationen unter anderem über Adresshändler wie AZ Direct, den Compass Verlag und DPIT beschafft haben. Solche Unternehmen dürfen Anschriften nach mehreren Gerichtsurteilen allerdings nur zu Marketingzwecken veräußern, nicht zur Erstellung von Bonitätsbewertungen. Zudem wirft Noyb CRIF vor, Millionen Betroffene nicht ordnungsgemäß über die Verarbeitung ihrer Daten informiert zu haben und sich stattdessen pauschal auf ein „berechtigtes Interesse“ zu berufen. Aus Sicht der Datenschützer ist weder die Datensammlung noch das Scoring in der vorliegenden Form mit der Datenschutz-Grundverordnung vereinbar.

Mit der eingebrachten Unterlassungsklage will Noyb erreichen, dass CRIF seine Geschäftspraxis ändert und in dieser Form nicht weiterarbeiten darf; zugleich soll damit die Verjährung möglicher Ansprüche gehemmt werden. Im zweiten Halbjahr ist eine Verbands- beziehungsweise Abhilfeklage geplant, mit der vergangene Schäden adressiert werden sollen. Noyb rechnet im Erfolgsfall mit einer Entschädigung von rund 500 Euro pro betroffene Person, die sich der Sammelklage anschließt. Teilnehmen können volljährige Personen ohne laufende Inkasso-Forderungen oder Insolvenz, die seit mindestens zwei Jahren in Österreich leben. Die Finanzierung der Klage übernimmt Noyb; nur im Erfolgsfall fällt ein fixer Betrag pro Teilnehmer an, alternativ ist eine pauschale Vorbeteiligung möglich, für Fördermitglieder ist die Teilnahme kostenfrei.

Der Fall zählt zu den ersten Verfahren unter der neuen EU-Verbandsklagen-Richtlinie und könnte Signalwirkung für die gesamte Auskunftei- und Datenhandelsbranche haben. Zu den Kunden von CRIF in Österreich zählen laut Noyb unter anderem große Mobilfunkanbieter, Banken, ein Stromkonzern, ein Online-Händler und ein Zahlungsdienstleister. Wie Gerichte die Abgrenzung zwischen legitimer Bonitätsprüfung und unzulässigem Massen-Scoring auf Basis von Adressdaten vornehmen, dürfte nicht nur für CRIF, sondern auch für andere Marktteilnehmer entscheidend werden. Branchenweit hängt damit die Frage in der Schwebe, in welchem Umfang Unternehmen auf externe Scoring-Modelle setzen können, wenn deren Datengrundlage und Transparenz zunehmend in den Fokus von Verbraucherschützern und Aufsicht geraten.

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11.06.2026


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Bürgermeister Michael Ludwig (SPÖ) begründet den Ausbau mit den strukturellen Herausforderungen der Branche: Rückläufige Werbeeinnahmen, die starke Position globaler Plattformen und ein rascher technologischer Wandel erhöhten den Druck auf Medienunternehmen. Eine "lebendige und vielfältige Medienlandschaft" sei das wirksamste Mittel gegen Desinformation, unabhängige und qualitätsgeprüfte Informationen seien wichtiger denn je, betont Ludwig. Zugleich hebt er die Sicherung hochwertiger Arbeitsplätze in der Medienbranche als zentrales Ziel der Initiative hervor.

Inhaltlich setzt Wien auf einen Mix aus Gründungs-, Projekt- und Kooperationsförderung. Die etablierte Schiene "Medienstart" wird fortgesetzt, Gründerinnen und Gründer können pro Einreichung 10.000 Euro bekommen, der Start der neuen Runde ist für August vorgesehen. Für bestehende Medienunternehmen stehen ab 2027 erneut Mittel für einzelne Transformationsprojekte zur Verfügung, mit Fördersummen von bis zu 150.000 Euro pro Projekt. Zusätzlich wird mit der neuen Schiene "Medienkooperation" erstmals die Zusammenarbeit mehrerer Akteure unterstützt: In einer ersten Phase werden Konzepte mit jeweils 25.000 Euro gefördert, anschließend sollen zwei größere Leuchtturmprojekte mit je 500.000 Euro umgesetzt werden, auch in länderübergreifender Kooperation.

Als weiteres Element entsteht der "Vienna Media Hub", der die Branche ab Ende 2027 mit bis zu 30 voll ausgestatteten Arbeitsplätzen versorgen soll. Der Hub ist als gemeinsamer Arbeits- und Vernetzungsort insbesondere für neue Medienunternehmen gedacht und ergänzt die finanziellen Förderschienen um eine physische Infrastruktur. Seit der Gründung der Wiener Medieninitiative im Jahr 2019 wurden nach Angaben der Stadt bereits 334 Projekte mit mehr als elf Millionen Euro unterstützt. Mit der neuen Tranche will Wien diese Linie fortführen und gleichzeitig Innovation und Transformation im Mediensektor gezielter anstoßen.