
Das Bundesgericht hat die kommunalen Mindestlöhne in Zürich und Winterthur bestätigt und damit einen Leitentscheid für alle Gemeinden im Kanton Zürich gefällt. Die in Volksabstimmungen im Juni 2023 deutlich angenommenen Regelungen – 23.90 Franken pro Stunde in der Stadt Zürich und 23 Franken in Winterthur – sind rechtens und können nun in Kraft gesetzt werden. Die Beschwerden der beiden Städte gegen das Zürcher Verwaltungsgericht wurden gutgeheissen, dessen Verbotsentscheid aufgehoben.
Im Zentrum des Rechtsstreits stand die Frage nach dem Umfang der Gemeindeautonomie. Das Verwaltungsgericht hatte argumentiert, Städte und Gemeinden dürften keine Mindestlöhne einführen, dies sei ausschliesslich Sache des Kantons und gehe über die sozialhilferechtlichen Kompetenzen der Gemeinden hinaus. Das Bundesgericht kommt zum gegenteiligen Schluss: Die Zürcher Kantonsverfassung gewährt den Gemeinden einen ausreichend weiten Handlungsspielraum, um Mindestlöhne zur Bekämpfung von Erwerbsarmut festzulegen – ohne dass es dafür einer ausdrücklichen Verfassungsnorm bedarf.
Der Entscheid hat über die beiden Verfahren hinausreichende Wirkung. Da es sich um einen Leitentscheid handelt, steht es nun allen Städten und Gemeinden im Kanton Zürich offen, eigene Mindestlöhne zu erlassen. Gleichzeitig anerkennt das Bundesgericht grundsätzlich, dass kommunale Mindestlöhne dazu beitragen können, Working Poor zu reduzieren und zu verhindern, dass Personen trotz Erwerbstätigkeit auf Sozialhilfe angewiesen sind. Dies knüpft an Zielsetzungen der Bundesverfassung an, wonach arbeitsfähige Personen ihren Lebensunterhalt durch Arbeit bestreiten können sollen.
Wirtschafts- und Gewerbekreise reagieren mit Skepsis. Der Schweizerische Gewerbeverband sgv warnt vor einem «Flickenteppich» unterschiedlicher Mindestlöhne, der Unternehmen bürokratisch belaste und die Kontrolle durch die Behörden erschwere. Aus Sicht des Verbands setzen kantonale und kommunale Mindestlohninitiativen die etablierte Sozialpartnerschaft zunehmend unter Druck. Der sgv unterstützt deshalb den in der laufenden Sommersession beschlossenen politischen Kompromiss, wonach in Branchen mit allgemeinverbindlich erklärten Gesamtarbeitsverträgen die dort sozialpartnerschaftlich ausgehandelten Mindestlöhne Vorrang vor kantonalen Mindestlöhnen haben sollen – unter Wahrung erworbener Lohnansprüche durch eine Besitzstandsregel.

Österreichs Notarztsystem steht nach Einschätzung führender Fachgesellschaften zunehmend unter Druck. Laut aktuellen Auswertungen ist in rund 20 Prozent der Notarzteinsätze keine notärztliche Maßnahme erforderlich, in mehr als der Hälfte der Fälle (53 Prozent) wäre eine Versorgung durch gut ausgebildete Sanitäter ausreichend gewesen. Vor diesem Hintergrund fordert die Plattform Notfallmedizin eine grundlegende Reform des mehr als 20 Jahre alten Sanitätergesetzes (SanG). Notärzte müssten dort verfügbar sein, „wo Menschen wirklich um ihr Leben kämpfen“, hieß es bei einer Pressekonferenz in Wien.
Die Plattform Notfallmedizin vernetzt zentrale notärztliche Organisationen des Landes, darunter die Österreichische Gesellschaft für Anästhesiologie, Reanimation und Intensivmedizin (ÖGARI), die Arbeitsgemeinschaft Notfallmedizin Steiermark (AGN), die Österreichische Gesellschaft für Notfall- und Katastrophenmedizin (ÖNK), die Interessengemeinschaft Notärztinnen und Notärzte Oberösterreich (INO) sowie die Interessengemeinschaft Notfallmedizin Innsbruck (IGNI). Vertreter der Plattform verweisen auf wiederkehrende Berichte, wonach Notärzte zu spät einträfen, und sehen die Ursache weniger in mangelnden Kapazitäten als in einer Fehlverteilung der Einsätze.
„Wir haben derzeit 120 Notarztfahrzeuge im Dienst, die 24/7 besetzt sind“, sagte Helmut Trimmel von der ÖGARI. Je nach Jahreszeit kommen 29 bis 40 Notarzthubschrauber hinzu. Im internationalen Vergleich sei das Niveau der notfallmedizinischen Versorgung damit hoch. Gleichzeitig gebe es jedoch in vielen Regionen einen Mangel an Notärztinnen und Notärzten sowie „heftige Diskussionen“ darüber, dass diese zu spät kämen. Wissenschaftliche Studien zeigten, dass hochqualifizierte Notärzte vielfach mit Einsätzen beschäftigt seien, für die ihre spezielle Expertise gar nicht erforderlich wäre. Notärztliche Maßnahmen wie etwa Intubationen würden nur in einem kleinen Teil der Fälle benötigt.
Die Plattform sieht den Kern des Problems im bestehenden gesetzlichen Rahmen. Das Sanitätergesetz erlaube die Tätigkeit des Rettungssanitäters rechtlich nur als Hilfstätigkeit, obwohl diese in der Praxis längst mehr leisten, kritisierte Clemens Kaltenberger, Präsident des Bundesverbands Rettungsdienst (BVRD). Eine Modernisierung des Gesetzes mit einer klaren Kompetenzerweiterung für Sanitäter soll nach Vorstellung der beteiligten Organisationen dazu beitragen, Versorgungslücken zu vermeiden und die begrenzten Notarztressourcen gezielt dort einzusetzen, wo sie tatsächlich lebensrettend gebraucht werden.