Staatsanwaltschaft nimmt ÖVP-Fraktionsführer Hanger ins Visier

26.03.2026


Die Staatsanwaltschaft Klagenfurt plant Ermittlungen gegen den ÖVP-Fraktionsführer im parlamentarischen Untersuchungsausschuss, Andreas Hanger. Dem Nationalratsabgeordneten wird eine mögliche falsche Beweisaussage im Zusammenhang mit der Grazer FPÖ-Finanzcausa vorgeworfen, wie der „Standard“ berichtet. Weil Hanger als Abgeordneter über parlamentarische Immunität verfügt, kann ein Verfahren erst eingeleitet werden, wenn der Nationalrat seine Auslieferung beschließt. Voraussetzung dafür ist, dass das Parlament keinen unmittelbaren beruflichen Zusammenhang zwischen dem vorgeworfenen Verhalten und der parlamentarischen Tätigkeit erkennt.

Auslöser der Causa ist eine Finanzaffäre rund um die Grazer FPÖ, die Gegenstand des von der ÖVP eingesetzten Untersuchungsausschusses zum angeblichen „rot-blauen Machtmissbrauch“ war. Laut übereinstimmenden Aussagen mehrerer damaliger Fraktionsführerinnen und Fraktionsführer – darunter Meri Disoski (Grüne), Eva-Maria Holzleitner (SPÖ) und Yannick Shetty (Neos) – soll Hanger Anfang 2024 in einer Besprechung einen USB-Stick verteilt haben, auf dem sich zumindest Teile des Ermittlungsakts gegen mehrere steirische FPÖ-Politiker befanden. Diese Darstellung steht im Zentrum des Verdachts, Hanger könnte Ermittler falsch informiert haben.

Hanger hatte gegenüber den zuständigen Behörden angegeben, den Strafakt zur Grazer FPÖ-Finanzcausa „weder in elektronischer noch in physischer Form“ erhalten zu haben. Er betonte, er habe von einem Anwalt lediglich aufgearbeitete Informationen für die Arbeit im Untersuchungsausschuss bekommen, nicht aber den eigentlichen Ermittlungsakt. In einem Verfahren gegen den früheren FPÖ-Politiker Alexis Pascuttini war Hanger dazu befragt worden. Pascuttini soll laut Verdacht den Strafakt an die ÖVP verkauft haben, weist diesen Vorwurf jedoch zurück und bestreitet, jemals Akten verkauft zu haben.

Politisch zeigt sich Hanger laut APA unbeeindruckt von den Ermittlungsplänen. Er habe stets klar gemacht, dass ihm Unterlagen für die Ausschussarbeit zur Verfügung gestanden seien; die konkrete Form der Unterlagen sei aus seiner Sicht zweitrangig. Zugleich sieht er die Weitergabe von Informationen im Rahmen des Untersuchungsausschusses als Teil seiner politischen Tätigkeit – ein Argument, auf das er mit Blick auf seine Immunität und eine mögliche Auslieferungsentscheidung des Nationalrats setzt. Ob das Parlament dem Wunsch der Staatsanwaltschaft folgt, dürfte damit zu einem weiteren Konfliktpunkt im ohnehin polarisierten Umgang mit dem Untersuchungsausschuss werden.

Other news

Ärztekammer kritisiert Diagnose-Codierung und Kurs der Regierung bei Wahlärzten

26.03.2026


Die Österreichische Ärztekammer (ÖÄK) verschärft im Konflikt um die Zukunft der Wahlärzte den Ton gegenüber der Politik. Kammerpräsident Johannes Steinhart sprach von einem „Dauerangriff auf die Wahlärzte“ und wandte sich gegen Überlegungen von Gesundheitsministerin Korinna Schumann (SPÖ), Honorare zu deckeln und Wahlärzte stärker zu Kassenleistungen zu verpflichten. Statt Druck brauche es eine Attraktivierung des Kassensystems, betonte Steinhart bei einer Pressekonferenz in Wien.

Vizepräsident Edgar Wutscher machte deutlich, dass aus Sicht der Ärzteschaft nicht die Wahlärzte für unbesetzte Kassenstellen verantwortlich seien, sondern die mangelnde Attraktivität der Kassenmedizin. Viele Medizinerinnen und Mediziner entschieden sich für das Wahlarztsystem, weil Arbeits- und Rahmenbedingungen im Kassensystem nicht zu ihren Lebensrealitäten passten. Als Beispiel nannte Wutscher die Situation in unterversorgten Regionen, in denen Spitalsärzte zwar zusätzlich tätig sein wollten, von der Sozialversicherung aber keine kassenärztliche Tätigkeit genehmigt bekämen und daher nur als Wahlärzte ordinieren könnten.

Steinhart und Wutscher stellten dem von der Politik diskutierten Instrumentarium von Honorarobergrenzen und Verpflichtungen ein Bündel an Strukturmaßnahmen gegenüber. Kassenpraxen müssten so gestaltet werden, dass sie eine „Magnetwirkung“ für junge Ärztinnen und Ärzte entfalten, forderte Steinhart. Die ÖÄK verweist auf Teilzeitmodelle, flexiblere Öffnungszeiten und „zukunftsorientierte“ Kassenverträge als Hebel, um den öffentlichen Bereich zu stärken, ohne ein funktionierendes Wahlarztsystem einzuschränken.

Scharf kritisierte die Kammer das aus ihrer Sicht zunehmende Element des Zwangs in der Gesundheitspolitik – sowohl gegenüber Wahlärzten als auch gegenüber Medizinabsolventen, etwa bei Überlegungen zu verpflichtenden Arbeitsdiensten. „Wir sind ein freier Beruf“, sagte Steinhart. Patientinnen und Patienten hätten Anspruch darauf, von Ärztinnen und Ärzten behandelt zu werden, die nicht unter ökonomischem Druck oder politischem Zwang stünden. Die Ärzteschaft wiederum habe das Recht, ohne Zwangsverpflichtungen durch die Politik arbeiten zu können. Neben den Wahlarzt-Plänen bezeichnete die ÖÄK auch die verpflichtende Diagnose-Codierung ab Jahresmitte einmal mehr als problematisch.

Unterstützung kam aus der Kurie der niedergelassenen Ärzte. Deren Vizeobfrau Naghme Kamaleyan-Schmied verwies darauf, dass viele Ärztinnen und Ärzte in das Wahlarztsystem wechseln, weil sie dort mehr Zeit für einzelne Patienten aufbringen können als im eng getakteten Kassensystem. Für die Ärztekammer ist klar: „Jeder Kassenarzt mehr ist ein Gewinn für das System – egal ob in Voll- oder Teilzeit“, so Wutscher. Dies sei aber nur über attraktivere Bedingungen im Kassenbereich zu erreichen, nicht über Eingriffe in die Wahlpraxen.