Die Schweizer Großbank UBS setzt bei Bayer wieder auf steigende Kurse. Analyst Matthew Weston stufte die Aktie des Agrarchemie- und Pharmakonzerns von „Neutral“ auf „Buy“ hoch und erhöhte das Kursziel von 48 auf 52 Euro. Ausgehend vom aktuellen Kurs leite sich daraus ein Aufwärtspotenzial von rund 30 Prozent ab. Trotz unverändert bestehender Unsicherheiten im Zusammenhang mit dem Glyphosat-Komplex hält UBS an einem Konglomeratsabschlag von 25 Prozent auf die Bewertung fest, sieht inzwischen aber ein „Übergewicht von Chancen“.
Zentrale Grundlage der Neubewertung ist der Fortschritt im US-Glyphosat-Rechtsstreit. Bayer habe eine vorläufige Genehmigung für einen Vergleich erhalten, heißt es in der Studie. Eine endgültige Einigung könnte aus Sicht Westons wesentliche Rechtsrisiken aus dem Weg räumen und den langjährigen Konflikt um den Unkrautvernichter beilegen. Im Mittelpunkt steht dabei die sogenannte Opt-out-Frist, innerhalb derer Kläger die Teilnahme an dem Vergleich ablehnen können. Diese Frist endet am 4. Juni und liegt damit nach der für den 27. April angesetzten mündlichen Verhandlung vor dem Obersten US-Gericht, aber voraussichtlich noch vor einer Entscheidung des Supreme Court, die für Ende Juni erwartet wird.
UBS verweist darauf, dass die auf 90 Tage angesetzte Opt-out-Periode kürzer ausfällt als ursprünglich angenommen. Das könnte nach Einschätzung des Analysten die Wahrscheinlichkeit erhöhen, dass sich ein Großteil der Klägerseite für den Vergleich entscheidet. Eine Bestätigung des Pakets würde aus Sicht der Bank den Bewertungsabschlag verringern helfen, der die Aktie seit Jahren belastet. Die jüngste Kursschwäche wertet Weston vor diesem Hintergrund als Einstiegsgelegenheit.
Abseits des Rechtsstreits attestiert UBS dem operativen Geschäft von Bayer eine robuste Verfassung. Im Pharmasegment übertreffen die Wachstumstreiber Nubeqa und Kerendia laut der Analyse weiterhin die Erwartungen des Marktes. Hinzu kommt eine Pipeline mit neuen Produkten wie dem Gerinnungshemmer Asundexian und dem Menopause-Medikament Lynkuet, die vor der Markteinführung stehen und mittelfristig relevante Wachstumsbeiträge liefern könnten. In der Agrarsparte rechnet Weston zwar damit, dass 2026 ein Übergangsjahr wird, bleibt aber zuversichtlich, dass innovative Produkteinführungen das Wachstum stützen und Spielraum für Margenverbesserungen eröffnen.

Österreichs Bundesregierung aus ÖVP, SPÖ und NEOS stellt die Weichen für einen breiten Einsatz digitaler Technologien in der Verwaltung. Kernstück ist eine Novelle des Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetzes (AVG), die den rechtlichen Rahmen für KI-Chatbots, vollständig automatisierte Entscheidungen in einfachen Fällen und neue digitale Services schaffen soll. Die Reform wurde im Rahmen der Reformpartnerschaft von Bund, Ländern, Städten und Gemeinden ausverhandelt und ist nach Angaben der Regierung unter dem derzeitigen Tiroler Landeshauptmann-Vorsitz nun „fertig verhandelt“.
Die Novelle geht mit dem Stichtag Freitag in ein sechswöchiges Begutachtungsverfahren, bevor der Nationalrat voraussichtlich noch vor dem Sommer über das Paket abstimmen soll. Digitalisierungsstaatssekretär Alexander Pröll (ÖVP) sprach bei einer Pressekonferenz im Innsbrucker Landhaus von einem „großen, wichtigen Schritt“ hin zu einer modernen, digitalen Verwaltung. Ziel sei eine einfachere, effizientere Behörde, die für Bürgerinnen und Bürger besser zugänglich ist und den Kontakt mit Ämtern spürbar erleichtern soll.
Konkret sollen KI-Chatbots Bürger künftig etwa bei Anträgen auf Familienbeihilfe oder bei der Arbeitnehmerveranlagung unterstützen und beim Ausfüllen von Formularen helfen. In klar gelagerten Standardfällen sind vollständig automatisierte Entscheidungen vorgesehen. Die Regierung verweist auf Vorteile wie rund um die Uhr verfügbare digitale Angebote, sprachgestützte Systeme und automatisierte Abläufe, die Verwaltungsverfahren beschleunigen und barrierefreier machen sollen. Vorgesehen sind außerdem digitale Zahlungen und sogenannte „No-Stop-Verfahren“, bei denen Verfahren automatisch eingeleitet oder durchgeführt werden können, ohne dass ein gesonderter Antrag gestellt werden muss.
Pröll betonte, Digitalisierung sei „kein Selbstzweck“, sondern Mittel zu einem klaren Ziel: ein öffentlicher Dienst, „der so funktioniert, wie die Menschen heute leben“. Wer weniger Formulare ausfüllen müsse, Anträge jederzeit stellen könne und Leistungen automatisch erhalte, erlebe Verwaltung „auch anders“. Auch Staatssekretär Jörg Leichtfried (SPÖ) sieht in der AVG-Novelle ein Signal zur Stärkung des Vertrauens in staatliche Institutionen: Wer dieses Vertrauen erhöhen wolle, müsse dafür sorgen, dass der Kontakt mit Behörden „keine Zumutung“ sei. Mit der Reform soll der rechtssichere Einsatz digitaler Technologien in Ämtern verankert und die weitere Automatisierung in der Verwaltung vorangetrieben werden.