
In Österreich wird rund ein Drittel der Patientinnen und Patienten in psychiatrischen Krankenhäusern und Abteilungen zur falschen Zeit entlassen. Zu diesem Ergebnis kommt ein aktueller Prüfschwerpunkt der Volksanwaltschaft, die das Entlassungsmanagement in der psychiatrischen Versorgung unter die Lupe genommen hat. Demnach müssen viele Betroffene länger als medizinisch notwendig im Spital bleiben, weil es an passenden Angeboten für die anschließende Betreuung mangelt – etwa an spezialisierten Wohngruppen.
Auslöser für die Untersuchung war die Beobachtung, dass Patientinnen und Patienten in psychiatrischen Spitälern häufig nur für kurze stationäre Behandlungen aufgenommen, rasch wieder entlassen und nach relativ kurzer Zeit erneut eingewiesen werden. Volksanwalt Bernhard Achitz (SPÖ) sprach bei der Präsentation der Ergebnisse von einer „sogenannten Drehtürpsychiatrie“ und leitete daraus den Prüfauftrag ab: Wenn Menschen in schneller Folge ein- und wieder austreten, müsse „etwas falsch laufen“.
Im Rahmen des Schwerpunkts besuchten die Volksanwaltschaft und Fachleute in ihren Kommissionen in den Jahren 2024 und 2025 unangekündigt 56 stationäre psychiatrische Abteilungen in ganz Österreich. Darunter waren 13 Abteilungen für Kinder- und Jugendpsychiatrie, eine Transitionspsychiatrie für den Übergang in die Erwachsenenpsychiatrie, 36 Erwachsenenpsychiatrien sowie sechs gerontopsychiatrische Abteilungen für ältere Menschen. Die Erhebungskriterien wurden gemeinsam mit dem Menschenrechtsbeirat und dem Institut für empirische Sozialforschung (IFES) entwickelt.
Untersucht wurden unter anderem die Struktur und Effizienz der Dokumentations- und Informationsflüsse in den Kliniken. Dazu wurden sowohl das Personal und die Leitungsteams als auch die Patientinnen und Patienten befragt, letztere insbesondere zu ihrer Zufriedenheit mit der Behandlung und dem Entlassungsprozess. Die Erkenntnisse der Volksanwaltschaft deuten auf strukturelle Defizite im Übergang von der stationären Behandlung in die nachgelagerte Versorgung hin, die zu unnötig langen Aufenthalten und zu häufigen Wiederaufnahmen beitragen.

Spar hat seine Position als größter Lebensmittelhändler Österreichs im vergangenen Jahr weiter ausgebaut. Der Verkaufsumsatz der Supermarktsparte im Inland stieg um 4,2 Prozent auf 10,8 Milliarden Euro. Der Marktanteil des Handelskonzerns kletterte auf 36,8 Prozent und liegt damit klar vor Rewe mit 32,3 Prozent, wie das Fachmagazin „Key Account“ unter Verweis auf NielsenIQ-Daten berichtete. Auf die Diskonter Hofer und Lidl entfiel ein gemeinsamer Marktanteil von 25,5 Prozent.
Wesentlicher Wachstumstreiber waren die Eigenmarken des Konzerns. Besonders die Discount-Linie „S-Budget“ legte kräftig zu und verzeichnete ein Umsatzplus von 8 Prozent. Insgesamt konnte Spar damit den Abstand zu seinen Mitbewerbern weiter vergrößern. Der Konzern rechnet zudem mit einem zusätzlichen Marktanteilszuwachs von rund 0,2 Prozentpunkten durch die Übernahme von 25 Filialen der Kette Unimarkt. Seit der kartellrechtlichen Freigabe Ende Jänner werden 20 dieser Standorte von selbstständigen Spar-Kaufleuten, fünf direkt von der Spar AG betrieben.
Auf der Ergebnissseite wirkten allerdings mehrere Faktoren dämpfend. Die seit Längerem defizitäre Sporthandelskette Hervis belastete das Konzernergebnis, ehe sie im Jänner verkauft wurde. Zusätzlich drückten Sondersteuern in Ungarn, einem der Auslandsmärkte des Unternehmens, auf die Profitabilität. Spar verweist darauf, dass die Ergebnismarge vor Steuern (EBT) unter 2 Prozent liege und damit deutlich unter jenen großer Industriekonzerne.
Vor diesem Hintergrund kritisierte Spar-Chef Hans K. Reisch eine aus seiner Sicht einseitige Fokussierung der öffentlichen Debatte auf die Handelspreise. Man ärgere sich insbesondere über multinationale Lieferantenkonzerne mit zweistelligen operativen Gewinnmargen, sagte er. Reisch betonte wiederholt, Spar verfüge gegenüber internationalen Markenherstellern wie Procter & Gamble, Johnson & Johnson oder Nestlé über keine Marktmacht. Die von der Politik diskutierten und teilweise umgesetzten Maßnahmen im Bereich Lebensmittelpreise – darunter eine stärkere Grundpreisauszeichnung und Hinweise auf „Shrinkflation“ – ändern an dieser Konstellation aus Sicht des Unternehmens nur begrenzt etwas.