Auf Flächen in der Größe eines Einfamilienhaus-Grundstücks testen Forscherinnen und Forscher, wie sich sogenannte Miniwälder auf das Stadtklima auswirken. In Wien und anderen österreichischen Städten sollen die dicht bepflanzten Areale dazu beitragen, Siedlungsgebiete widerstandsfähiger gegen die Folgen der Klimakrise zu machen. Die Bodenkundlerin Cecilie Foldal vom Bundesforschungszentrum für Wald (BFW) sieht in den Kleinstwäldern potenzielle Inseln der Artenvielfalt, die zugleich Lufttemperaturen senken sowie Wasser und Kohlenstoff speichern können. Präsentiert wurden die Arbeiten am Rande des 26. Österreichischen Klimatages, der von 8. bis 10. April in Wien stattfindet.
Die Versuchsanlagen entstehen auf 500 bis 1.000 Quadratmeter großen Flächen, die zuvor meist als karger Rasen genutzt wurden. Statt Einzelbäumen setzen die Teams auf eine hohe Pflanzdichte mit verschiedenen Baum- und Straucharten. Eingesetzt werden unter anderem Silberlinden, Purpurweiden, Ahornbäume und Hopfenbuchen. Hinzu kommen Eschen-Varianten, bei denen die Forschenden davon ausgehen, dass sie resistenter gegen den derzeit verbreiteten Pilzbefall sind. Ergänzt wird die Struktur durch Sträucher wie Weißdorn, Mehlbeere, Kornelkirsche und Quitte sowie diverse Rosenarten als Unterwuchs.
Die Pflanzen werden in Form kostengünstiger Jungware gesetzt, was laut Foldal nicht nur Materialkosten, sondern auch den Pflegeaufwand begrenzt. Nach einer mehrjährigen Phase der Aufzucht sollen die Miniwälder weitgehend ohne regelmäßige Eingriffe der Kommunen auskommen. Das mache das Konzept für Städte und Gemeinden finanziell interessant. Gleichzeitig setzt der Ansatz voraus, dass Anrainerinnen und Anrainer eine weniger „aufgeräumte“ Optik akzeptieren: Ein artenreicher Miniwald erinnere nach einigen Jahren eher an eine „Gstettn“, also ein scheinbar ungepflegtes, stark durchgrüntes Areal.
In Wien, Schwechat und Wiener Neustadt begleitet ein Forschungsteam die Entwicklung der neu angelegten Flächen engmaschig. Beobachtet werden Veränderungen bei der Artenvielfalt von Pflanzen, Vögeln, Nagern, Insekten und Mikroorganismen, aber auch die Menge des in Boden und Biomasse gespeicherten Kohlenstoffs. Zudem steht das Mikroklima im Fokus: Die Messungen sollen zeigen, in welchem Ausmaß die kompakten Wälder lokale Temperaturspitzen abmildern und Wasser im System halten können. Die Ergebnisse könnten darüber entscheiden, ob Miniwälder künftig flächiger in österreichischen Städten eingesetzt werden.

Die ASTA Energy Solutions AG hat ihre Aktionärinnen und Aktionäre zur dritten ordentlichen Hauptversammlung eingeladen. Das Treffen soll am Montag, 1. Juni 2026, um 14:00 Uhr MESZ im Hotel InterContinental Vienna in der Wiener Johannesgasse stattfinden. Das Unternehmen mit der ISIN AT100ASTA001 will auf der Versammlung zentrale Beschlüsse für das abgelaufene Geschäftsjahr 2025 sowie Weichenstellungen für 2026 fassen.
Auf der Tagesordnung stehen unter anderem die Vorlage des Jahresabschlusses samt Lagebericht sowie des Konzernabschlusses mit Konzernlagebericht zum 31. Dezember 2025. Die Anteilseigner sollen außerdem über die Verwendung des im Jahresabschluss ausgewiesenen Bilanzgewinns entscheiden. Darüber hinaus ist vorgesehen, die Mitglieder von Vorstand und Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2025 zu entlasten.
Eine weitere Kernfrage betrifft die Corporate-Governance-Struktur in den kommenden zwölf Monaten: Die Aktionäre sollen den Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2026 wählen. Zugleich soll ein Prüfer für die (konsolidierte) Nachhaltigkeitsberichterstattung bestellt werden, sofern eine solche Berichterstattung gesetzlich erforderlich ist. Ebenfalls zur Abstimmung steht eine Vergütungspolitik, die den Rahmen für künftige Bezüge der Organmitglieder vorgibt.
Die Gesellschaft stellt die einschlägigen Unterlagen zur Hauptversammlung ab spätestens 11. Mai 2026 auf ihrer Internetseite unter https://www.astagroup.com/de/investoren/hauptversammlung/ zur Verfügung; sie werden auch am Tag der Versammlung vor Ort aufliegen. Aktionärinnen und Aktionäre, deren Anteile zusammen mindestens 5 % des Grundkapitals ausmachen, können gemäß § 109 AktG zusätzliche Punkte auf die Tagesordnung setzen. Entsprechende schriftliche Verlangen, jeweils mit begründetem Beschlussvorschlag, müssen der Gesellschaft bis spätestens 11. Mai 2026 zugehen – per Post oder Boten an den Sitz in Oed 1, 2755 Oed (Bezirk Wiener Neustadt), per E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur an hauptversammlung@astagroup.com oder via SWIFT ISO 15022 unter Angabe der ISIN AT100ASTA001.
Formell verlangt das Unternehmen für solche Anträge eine eigenhändige Unterschrift oder firmenmäßige Zeichnung aller Antragsteller, bei elektronischer Übermittlung eine qualifizierte elektronische Signatur beziehungsweise bei SWIFT-Übermittlung eine entsprechende Nachricht (MT598 oder MT599). Die Antragsteller müssen die Aktien seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung halten. Mit dieser Ausgestaltung der Aktionärsrechte betont ASTA Energy Solutions formale Teilhabe- und Mitbestimmungsmöglichkeiten im Vorfeld der Hauptversammlung, bevor die Investoren im Juni über Bilanzgewinn, Organentlastungen, Prüfungsmandate und die künftige Vergütungspolitik abstimmen.