
In der Schweiz formiert sich ein neues Regelwerk für die Beziehungen zur Europäischen Union – mit potenziell spürbaren Folgen für Hunderttausende EU-Bürger, die im Land leben oder arbeiten. Rund 340.000 Deutsche haben sich in der Schweiz niedergelassen, Zehntausende pendeln täglich über die Grenze. Noch stützt sich das Verhältnis zwischen Bern und Brüssel auf eine Reihe bilateraler Verträge, die Marktzugang, Personenfreizügigkeit und Zuwanderung regeln. Nun arbeitet das Parlament an einem nächsten Paket, das die Weichen für die kommenden Jahre stellen dürfte und den Zugang für EU-Arbeitskräfte verschärfen könnte.
Im Ständerat, der kleinen Kammer des Parlaments, prallten dabei emotionale und wirtschaftspolitische Interessen aufeinander. Gegner der Neuordnung wählten eine demonstrative Symbolik, posierten etwa mit Hellebarden und verglichen das Auftreten der EU gegenüber der Schweiz mit jenem des British Empire gegenüber seinen Kolonien. Inhaltlich schlug die Kammer ergänzende nationale Umsetzungsregeln vor: Künftig sollen EU-Zuwanderer bei der Einreise einen Strafregisterauszug vorlegen und sich einer grundlegenden Sicherheitsüberprüfung unterziehen. Zudem will der Ständerat das Aufenthaltsrecht verschärfen; Erwerbstätige aus EU-Staaten sollen die Schweiz verlassen müssen, wenn sie Sozialhilfe oder Arbeitslosengeld beziehen – ein Punkt, mit dem die Kammer ausdrücklich von der mit Brüssel ausgehandelten Linie abweicht.
Parallel dazu hat der Ständerat zentrale Pflöcke bei der politischen Abstützung des Gesamtpakets eingeschlagen. Die Verträge sollen nicht allein mit einem Volksmehr angenommen werden können, sondern zusätzlich die Zustimmung einer Mehrheit der Kantone benötigen. Damit erhöht sich die Hürde deutlich; politisch wird mit einem Ja-Anteil von rund 55 Prozent gerechnet, um dieses sogenannte Ständemehr zu erreichen. Der Nationalrat, die grosse Kammer, kann diese Position jedoch noch korrigieren. Kommt es zu Differenzen, wäre eine Einigungskonferenz nötig. Gewerkschaften und Arbeitgeber hatten sich zuvor nach zähen Verhandlungen auf 14 arbeitsmarktbezogene Massnahmen geeinigt, was die Unterstützung der Arbeitnehmerseite für das Paket sicherte; besonders der verstärkte Kündigungsschutz für Personalvertreter blieb nach einem taktischen Rückzug des Ständerats im Paket.
Insgesamt verhandelte der Ständerat rund 23 Stunden über das umfangreiche Dossier „Bilaterale III“ und stimmte zwei neuen Abkommen mit der EU bereits zu. Ein Vertrag zur Lebensmittelsicherheit soll insbesondere den Handel erleichtern und die Teilnahme am EU-Binnenmarkt ausweiten, verpflichtet die Schweiz im Gegenzug aber zur Übernahme einschlägigen EU-Rechts – sehr zum Missfallen eines Teils des inländischen Gewerbes, während die exportorientierte Wirtschaft das Abkommen unterstützt. Ein separates Gesundheitsabkommen zielt auf engere Kooperation in Gremien der Gesundheitssicherheit, lässt der Schweiz laut Bundesrat jedoch Spielraum für eigenständige Krisenreaktionen. Wann das gesamte Paket in Kraft treten könnte, ist offen; als realistischer Zeithorizont gilt derzeit das Jahr 2030 – bis dahin bleibt offen, wie weit die Schweiz den Zugang für EU-Bürger zum Arbeitsmarkt tatsächlich reguliert und wie Brüssel auf nationale Verschärfungen insbesondere bei Sozialleistungen reagieren wird.

Der bewaffnete Juwelenraub im Wiener Museum für angewandte Kunst (MAK) vom 27. August ist nach Einschätzung externer Fachleute nicht auf Versäumnisse der Institution zurückzuführen. Ein 34 Seiten umfassendes Gutachten des Sicherheitsconsulting-Unternehmens LifeLine's kommt zu dem Schluss, dass das Haus sowohl bei den technischen Sicherheitsvorkehrungen als auch beim operativen Vorgehen während des Überfalls und im anschließenden Krisenmanagement korrekt gehandelt hat. Die zentrale Frage, ob das Ereignis sicherheitstechnisch und organisatorisch adäquat bewältigt wurde, beantworten die Gutachter mit einem „klaren Ja“.
Im Fokus der Untersuchung stand die Ausstellung „Glanzstücke. Van Cleef & Arpels High Jewelry x Masterpieces from the MAK Collection“, in deren Juwelenraum zwei bewaffnete Täter mitten am Nachmittag eine Vitrine einschlugen und mit einem historischen Diamantcollier flüchteten. Laut Bericht waren alle mit den Vertragspartnern vereinbarten Sicherheitsstandards und Normen erfüllt. Dazu zählten unter anderem der Einsatz von 185 Videokameras, einer dreistelligen Zahl von Alarmsensoren, speziellem Sicherheitsglas sowie geschultem Sicherheitspersonal. Der nach der Tat eingeführte Einsatz von Metalldetektoren war laut Gutachten zuvor weder verlangt noch durch bestehende Standards vorgesehen.
Besonders hervor hebt der Bericht die bewusste Entscheidung für den Vorrang des Personenschutzes vor dem Objektschutz. Aus diesem Grund verzichtete das Museum auf laute Alarmsignale während der Öffnungszeiten und auf bewaffnete Sicherheitskräfte im Ausstellungsbereich. Die direkte Alarmierung von Polizei und hauseigener Sicherheitszentrale wurde den Angaben zufolge um 14:01:22 Uhr ausgelöst und habe „optimal und effizient“ funktioniert. Auch das Verhalten der anwesenden Securitas-Mitarbeitenden wird positiv bewertet: Sie hätten eine unmittelbare Konfrontation mit den bewaffneten Tätern und damit das Risiko einer Eskalation, etwa durch Panik oder mögliche Geiselnahmen, vermieden.
Die Gutachter kommen insgesamt zu dem Befund, dass ein von professionellen Tätern geplanter und durchgeführter Raub unter regulären Öffnungsbedingungen mit „vernünftigen Mitteln“ nicht vollständig zu verhindern gewesen sei – selbst bei Einsatz moderner Überwachungstechnik und etablierter Sicherheitsprotokolle. Aus ihrer Sicht bestätigt der Fall eine bekannte Grenze musealer Schutzkonzepte: Absolute Sicherheit wäre nur um den Preis massiver Einschränkungen der Bewegungsfreiheit von Besucherinnen und Besuchern zu erreichen, formuliert das Gutachten sinngemäß. Das MAK wird damit für den konkreten Vorfall entlastet, auch wenn der spektakuläre Coup die Debatte über Sicherheitsstandards in Ausstellungshäusern neu anheizen dürfte.