
Hessen erhöht im Ringen um ein strafrechtliches Verbot der Leugnung des Existenzrechts Israels den Druck auf den Bund. Justizminister Christian Heinz (CDU) präsentierte in Berlin ein von dem Rechtswissenschaftler Steffen Augsberg erstelltes Gutachten, das den hessischen Gesetzentwurf für mit dem Grundgesetz vereinbar hält. Das Existenzrecht Israels solle ausdrücklich über den Volksverhetzungsparagrafen im Strafgesetzbuch geschützt werden. Wer öffentlich oder in einer Versammlung das Existenzrecht des Staates Israel leugnet oder zu dessen Beseitigung aufruft, könnte dem Entwurf zufolge mit Geldstrafe oder bis zu fünf Jahren Haft belegt werden, sofern die Äußerung geeignet ist, die Bereitschaft zu antisemitischen Gewalt- oder Willkürmaßnahmen zu fördern.
Die hessische Landesregierung begründet ihren Vorstoß mit einer aus ihrer Sicht bestehenden Lücke im Strafrecht und verweist auf eine deutlich angestiegene Zahl antisemitischer Straftaten seit dem Angriff der Hamas auf Israel am 7. Oktober 2023. Ministerpräsident Boris Rhein (CDU) stellte den Zusammenhang zwischen israelfeindlichen Parolen und der Sicherheit jüdischen Lebens in Deutschland heraus. Nach Darstellung von Heinz sehen Gerichte bislang etwa Darstellungen eines Davidsterns in einer Mülltonne oder Landkarten, in denen Israel ausgestrichen ist, als zulässig an. Auch Slogans wie „From the River to the Sea, Palestine will be free“ könnten nach hessischer Lesart künftig strafbar sein, wenn sie die Bereitschaft zu antisemitischer Gewalt fördern.
Politisch hat Hessen im Bundesrat bereits Rückenwind erhalten: 14 der 16 Länder stimmten Anfang Juli für die Initiative. Der Bundesrat fordert, die Leugnung des Existenzrechts Israels in den Tatbestand der Volksverhetzung zu integrieren. Bundesregierung und Bundestag müssen nun entscheiden, ob sie den Vorstoß aufgreifen und das Strafgesetzbuch entsprechend erweitern. In der Bundesregierung gibt es allerdings weiterhin verfassungsrechtliche Bedenken. Sie verweist auf das „erhebliche verfassungsrechtliche Risiko“, das mit einer spezifischen Strafnorm verbunden sei, die gezielt bestimmte Meinungen – etwa die Absage an den Staat Israel – erfasse.
Verfassungsrechtlich steht der Entwurf im Spannungsfeld von Meinungsfreiheit und Schutz vor Volksverhetzung. Das Grundgesetz erlaubt Eingriffe in die Meinungsfreiheit nur durch sogenannte allgemeine Gesetze, die nicht auf bestimmte Überzeugungen zielen dürfen. Während der Gutachter Augsberg die hessische Initiative innerhalb dieses Rahmens für vertretbar hält, bleibt die Diskussion in der Fachwelt und der Politik offen. Der Zentralrat der Juden in Deutschland, dessen Präsident Josef Schuster sich zurückhaltend äußerte, wiegt Chancen und Risiken eines solchen Sondertatbestands ab. Ob der Bundestag den Vorstoß übernimmt und wie eine mögliche Neuregelung konkret ausgestaltet würde, ist damit eine der nächsten innenpolitisch und grundrechtlich heiklen Entscheidungen in Berlin.

Die Festnahme des freien Journalisten Michael Bonvalot bei einer Versammlung in Steyr entwickelt sich in Österreich zu einem politischen Streitfall über das Verhältnis von Polizei, Demonstrationsrecht und Pressefreiheit. Bonvalot wollte nach eigenen Angaben am vergangenen Sonntag über einen „Aufmarsch der rechten Verschwörungsszene“ berichten, als er trotz gültigem Presseausweis von Einsatzkräften abgeführt wurde. Inzwischen ist ein Video des Vorfalls online, das die Debatte zusätzlich anheizt.
Steyrs Bürgermeister Markus Vogl (SPÖ) machte den Einsatz beim Sicherheitsgipfel mit der Polizei zum Thema und sprach von einem Vorgang, der „schwer zu verdauen“ sei. Nicht nur die Versammlungsfreiheit sei ein „hohes Gut“, betonte er, sondern ebenso die Pressefreiheit. Journalisten müssten bei solchen Einsätzen genauso geschützt werden wie Demonstrationsteilnehmer. Laut Vogl hatte Bonvalot aus rund 50 Metern Abstand berichten sollen und sich mit einem gültigen Presseausweis ausgewiesen.
Der Bürgermeister knüpfte seine Kritik an eine breitere Auseinandersetzung über die seit Jahren stattfindenden sonntäglichen Aufmärsche in Steyr. Diese sogenannten Spaziergänge, deren jüngste Ausgabe die 300. gewesen sein soll, hätten sich nach seinen Worten „bedauerlicherweise zu einer Anlaufstelle für demokratiefeindliche Gruppen“ entwickelt – mit prominenter Beteiligung von Szenefiguren wie Gottfried Küssel und Ken Jebsen. Während die Polizei bislang keine Gründe für ein Verbot dieser Versammlungen gesehen habe, entstehe nun der Eindruck, dass gegenüber einem Berichterstatter mit „zweierlei Maß“ gemessen werde. Vogl fordert von der Exekutive daher „vertrauensbildende Maßnahmen“; der Eindruck, polizeijuristische Einschätzungen gälten nicht für alle gleich, sei „untragbar“.
Innenminister Gerhard Karner (ÖVP) stellte sich demonstrativ hinter die Einsatzkräfte. Er verteidigte das Vorgehen der Polizei am Donnerstag als „verhältnismäßig und korrekt“ und widersprach damit der Darstellung, es handle sich um einen unverhältnismäßigen Eingriff in die Arbeit der Medien. Details zu der Einsatzbewertung blieben zunächst knapp, doch die veröffentlichten Videoaufnahmen dürften sowohl von Kritikern als auch von Befürwortern der Polizei genau analysiert werden. Während Vogl betont, er wolle trotz der guten bisherigen Zusammenarbeit mit der Polizei „nicht einfach zur Tagesordnung übergehen“, signalisiert das Innenministerium Rückendeckung für die Einsatzlinie vor Ort – ein Spannungsfeld, das die Diskussion über die Grenzen und den Schutz journalistischer Arbeit bei Demonstrationen weiter befeuern dürfte.