
Die Raiffeisen Bank International AG (RBI) plant ein freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot für sämtliche ausgegebenen und ausstehenden Aktien der Addiko Bank AG, die nicht von Addiko selbst gehalten werden. Das geht aus einer Insiderinformation nach Artikel 17 der EU-Marktmissbrauchsverordnung hervor, die am 8. April 2026 veröffentlicht wurde. Die in Wien börsennotierte RBI will den Aktionären der ebenfalls in Wien gelisteten Addiko Bank einen Barpreis von 23,05 Euro je Stammaktie bieten, jeweils cum Dividende 2025.
Der Angebotspreis entspricht dem volumengewichteten durchschnittlichen Aktienkurs der Addiko-Aktie über die sechs Monate bis einschließlich 7. April 2026. Laut einem von RBI beauftragten externen Bewertungsgutachten der Ernst & Young Wirtschaftsprüfungsgesellschaft m.b.H. liegt der gebotene Preis rund 20 % über dem in diesem Gutachten ermittelten Wert des Eigenkapitals von Addiko. Das Angebot richtet sich an sämtliche zum Handel an der Wiener Börse zugelassenen, auf den Inhaber lautenden nennwertlosen Stückaktien der Addiko Bank.
Das geplante Übernahmeangebot ist an mehrere aufschiebende Bedingungen geknüpft. Dazu zählen insbesondere die Genehmigungen durch die zuständigen Kartell- und Aufsichtsbehörden sowie das Ausbleiben wesentlicher nachteiliger Veränderungen bei Addiko. Zudem sieht RBI eine Mindestannahmeschwelle von mehr als 75 % sämtlicher ausgegebener und ausstehender Addiko-Aktien vor. Bei Zustandekommen und nach Prüfung des Angebots durch die österreichische Übernahmekommission soll die Annahmefrist zehn Wochen betragen.
RBI stellt klar, dass es sich bei dem angekündigten Schritt nicht um ein Delisting-Angebot im Sinne des § 38 Absätze 6 bis 8 des österreichischen Börsegesetzes handelt. Parallel zu dem geplanten Angebot beabsichtigt die Bank, mit der Alta Group d.o.o. in Serbien, einer Aktionärin der Addiko Bank, eine Vereinbarung abzuschließen, die unter anderem den geplanten Verkauf (Carve-out) der Addiko Bank a.d. Beograd sowie der Addiko Bank d.d. Sarajevo und der Addiko Bank d.d. Banja Luka betrifft. Das Closing des Übernahmeangebots bleibt von der Erfüllung der genannten Bedingungen und der Einholung aller erforderlichen Genehmigungen abhängig.

Die neue Wiener Wohn- und Frauenstadträtin Elke Hanel-Torsch (SPÖ) stellt leistbares Wohnen trotz hoher Inflation und knapper Budgets an die Spitze ihrer Agenda. In einem Interview mit der APA kündigte sie an, die bestehenden, bereits strengen Regeln für Kurzzeitvermietungen in der Bundeshauptstadt zu evaluieren und bei Bedarf weiter zu verschärfen. Ziel sei es, den Druck auf den Wohnungsmarkt zu dämpfen und dauerhaft verfügbaren Wohnraum zu sichern.
Hanel-Torsch, die seit Ende März im Amt ist und auf die überraschend aus der Politik ausgeschiedene Kathrin Gaal folgt, betonte, dass die Rahmenbedingungen derzeit besonders anspruchsvoll seien. Dennoch wolle sie die Förderung des gemeinnützigen Wohnbaus forcieren und zusätzliche Gemeindebauten errichten lassen. Der Neubau von leistbarem Wohnraum sei eine zentrale Säule der städtischen Wohnpolitik, um steigenden Mieten entgegenzuwirken.
Als zweite zentrale Maßnahme nannte die Stadträtin eine Reform des Mietrechts auf Bundesebene. Das bestehende Mietrechtsgesetz schütze derzeit vor allem Mieterinnen und Mieter in klassischen Altbauten sowie im geförderten Neubau, nicht aber im frei finanzierten Neubau. Diese Lücke wolle sie geschlossen sehen. Würden dort klare Grenzen eingezogen, hätte das aus ihrer Sicht eine preisdämpfende Wirkung. Es brauche ein Mietrecht, „das wirklich alle Mieterinnen und Mieter schützt“, so Hanel-Torsch.
Wenig abgewinnen kann die Ressortchefin hingegen einer eigenen Leerstandsabgabe. Während manche Städte und Bundesländer mit Abgaben auf ungenutzten Wohnraum experimentieren oder entsprechende Modelle diskutieren, setzt Wien nach ihren Aussagen vorrangig auf Neubau, gemeinnützigen Wohnbau und Regulierung der Kurzzeitvermietung. Eingriffe kann die Stadt unmittelbar vor allem im Gemeindebau vornehmen; bei weitergehenden rechtlichen Änderungen sieht Hanel-Torsch insbesondere den Bund gefordert.